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Müllentsorgung in Miethäusern

Wenn der Müll zum Zankapfel wird: Regeln für ein sauberes Miteinander

Verschiedene Mülltonnen

In Miethäusern kommt es häufig zu Streit über volle Mülltonnen und hohe Müllgebühren. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, ausreichend Mülltonnen (mindestens für Rest- und Biomüll) bereitzustellen. Für die Entsorgung selbst ist meist ein kommunales Unternehmen zuständig.

Mieter müssen ihren Müll ordnungsgemäß trennen. Die Müllgebühren darf der Vermieter als umlagefähige Nebenkosten weitergeben – nach Wohnfläche oder Kopfzahl, je nach Mietvertrag, erklärt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Die Anschaffung der Tonnen ist nicht umlagefähig.

Mülltonnen müssen außerhalb der Wohnräume stehen, dürfen keine Geruchsbelästigung verursachen und keine Rettungswege blockieren. Müll im Hausflur ist unzulässig und kann abgemahnt werden.

Bei dauerhaft überfüllten Tonnen muss der Vermieter reagieren, sonst droht ihm eine Mietminderung. Um unnötige Kosten zu vermeiden, kann er das durchschnittliche Müllaufkommen bei der Gemeinde erfragen und zum Beispiel den Hausmeister mit der Kontrolle beauftragen, rät Kirchhoff.