Direkt zum Inhalt
Bild
Beratung Immobilie
Wissenswertes

Zertifizierter Verwalter – Was ist das?

Sie sind Eigentümer einer Wohnung in einer Gemeinschaft? Dann haben Sie sich sicher schon damit beschäftigt, ob die Verwaltung ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt. Es gibt seit 01.12.2020 den Begriff des zertifizierten Verwalters. Was ist das überhaupt?

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind. So steht es in § 26a Abs.1 WEG. Näheres zur Prüfung zum zertifizierten Verwalter und deren Inhalten sowie Ausnahmen sind in einer Rechtsverordnung geregelt.

Sie können die Einsetzung eines zertifizierten Verwalters verlangen

Es handelt sich dabei um einen sogenannten Sachkundenachweis. Um eine Immobilienverwaltung als Gewerbe anzumelden, benötigt das Unternehmen einen solchen Sachkundenachweis grundsätzlich nicht. Allerdings entspricht die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters oder einer gleichgestellten Person nicht einer sogenannten ordnungsgemäßen Verwaltung.

Um den Werterhalt der Immobilie auf Dauer sicherzustellen, ist von besonderer Bedeutung, dass Eigentümer und Verwaltung harmonieren und sich gegenseitig vertrauen. Aus diesem Grund ist eine zuverlässige Hausverwaltung mit entsprechenden Fachkenntnissen besonders wichtig.

Ausnahmen von der Pflicht, im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung einen zertifizierten Verwalter zu bestellen, sind für Kleingemeinschaften in Eigenverwaltung vorgesehen: in Eigentümergemeinschaften mit bis zu acht Sondereigentumseinheiten bedarf es eines zertifizierten Verwalters nicht, wenn ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt. Das ergibt sich aus § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses Darstellung nur einen ersten Einstieg geben kann. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an Ihren Ortsverein oder an die Rechtsberater des Landesverbandes Haus und Grund Schleswig-Holstein.  

Claudia Dickmann
Rechtsanwältin/Syndikusrechtsanwältin

Verwandte Blogartikel

TESTBild
Wissenswertes

Der einsetzende Herbst lässt wieder zahlreiche Blätter auf die Gehwege fallen. Da der Boden vom Regen oft sehr nass ist, kann aus dem fröhlichen

Mietwohnungen
Wissenswertes

Leider eine nicht so seltene Situation, vereinsamte, ältere Mieter. Wenn diese versterben ergeben sich für den Vermieter Fragen und ggf. Probleme.

Bauplan und Energieeffizienzskala auf dem ein Modellhaus steht
Wissenswertes

EnSikuMaV & EnSimiMaV sind weder die sichersten PINs des letzten Jahres noch Begriffe aus einer neuen Programmiersprache. Vielmehr handelt es sich um

Hausgeld
Wissenswertes

Eigentümergemeinschaften schließen oft Gebäudeversicherungen ab, die sowohl das Sondereigentum als auch das Gemeinschaftseigentum einer

Urteile Haus&Grund
Wissenswertes

Was war geschehen? Im vorstehenden Fall hatte ein Vermieter seinen Mieter sowohl fristlos als auch hilfsweise fristgerecht gekündigt, da dieser seinen

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Wissenswertes

Wer seine eigenen vier Wände gegen Einbrüche besser schützen will, kann sich für entsprechende Maßnahmen ab sofort fördern lassen.