Direkt zum Inhalt

Klimaschutz: Freistaat Bayern legt Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes vor

Spätestens seit dem Wahlkampf zur vergangenen Bundestagswahl ist der Klimaschutz parteiübergreifend zu einem besonderen Ziel erklärt worden. Auch das bayerische Kabinett hat am 15.11.2021 den Entwurf eines Änderungsgesetzes des Bayerischen Klimaschutzgesetzes gebilligt.

Ausweislich der Gesetzesbegründung ist der Klimawandel eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und verweist auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.03.2021, nachdem die derzeit ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um rechtzeitig die Klimaneutralität zu erreichen. Daher will der Freistaat durch die nun beschlossene Gesetzesänderung bereits bis 2040 die Klimaneutralität erreichen, was auch Eingang in das Gesetz finden soll.

Das Änderungsgesetz sieht daher insbesondere eine Vorreiterrolle staatlicher Stellen beim Klimaschutz vor. Die staatliche Verwaltung soll daher schon bis 2028 klimaneutral werden. Die Staatsregierung setzt sich noch eine ehrgeizigere Frist bis 2023. Als Maßnahmen sieht das Gesetz unter anderem eine Förderung von Solarspeichern und Förderungen im Bereich klima- und ressourcenschonenden Bauens vor. Darüber hinaus soll es zukünftig eine Kartendarstellung von Gebäuden geben, die eine Eignung der Dächer für PV-Anlagen anzeigt. So soll Privatpersonen die Entscheidung für eine solche Anlage erleichtert werden.

Außerdem soll die Bayerische Bauordnung dahingehend geändert werden, dass der Freistaat verpflichtet wird, auf in seinem Eigentum stehenden Dachflächen PV-Anlagen zu errichten. Die gleiche Pflicht soll Eigentümer von neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden betreffen, die ab dem 01.07.2022 bzw. 01.01.2023 beantragt werden. Wird die Dachhaut bei Bestandsgebäuden vollständig erneuert und wird mit den Arbeiten ab 01.01.2025 begonnen, muss auch diese Fläche mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Für Wohngebäude sieht das Gesetz keine entsprechende Regelung vor.  

Das Änderungsgesetz befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Auch Haus & Grund Bayern hat hierzu Stellung genommen. Es kann damit gerechnet werden, dass das Gesetz im kommenden Jahr beschlossen wird.

 

- 21.12.2021 -