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Heizkostenverordnung: Umsetzung von EU-Richtlinie abgeschlossen

Mit gut einem Jahr Verspätung hat es der Bundesgesetzgeber nunmehr doch noch geschafft, die Vorgaben der EU zu fernablesbaren Zählern in der Heizkostenverordnung umzusetzen.

Die Verordnung schreibt nunmehr vor, dass neue Geräte zur Verbrauchserfassung nach Inkrafttreten der Verordnung fernablesbar sein müssen. Bereits installierte und nicht fernablesbare Zähler müssen bis 31.12.2026 gegen entsprechende fernablesbare Geräte getauscht werden.

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung müssen neue Geräte nicht nur fernablesbar, sondern auch interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen sein. Sofern bereits fernablesbare Zähler verbaut sind, die aber nicht interoperabel sind, können diese noch bis 31. Dezember 2031 verwendet werden.

Sobald fernablesbare Geräte verbaut sind, muss dem Endnutzer, also beispielsweise dem Mieter ab 1. Januar 2022 monatlich eine Verbrauchsinformation erstellt werden.

- 29.11.2021 -