Unbesorgt ins neue Jahr: So schützen Sie Ihr Zuhause an Silvester
Gut vorbereitet – sicher gefeiert.
Grundsätzlich haftet in diesen Fällen der Verursacher. Dieser macht sich, wenn er fahrlässig gehandelt hat, schadenersatzpflichtig. Hat der Verursacher eine Haftpflichtversicherung wird diese den Schaden aber meist regulieren. Wer hingegen vorsätzlich Schäden mit Feuerwerk verursacht muss für diesen selbst geradestehen und macht sich strafbar. Häufig kann der Verursacher aber nicht mehr ermittelt werden. Dann bleibt nur den Schaden der eigenen Gebäude- und Hausratversicherung zu melden. In der Gebäudeversicherung ist meist eine Feuerversicherung gegen Brandschäden enthalten. Diese greift in der Regel auch bei Schäden an Briefkästen, Schuppen oder Garagen. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am Inventar.
Allerdings laufen Eigentümer Gefahr, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt oder nicht zahlt, wenn ihnen selbst ein Mitverschulden angelastet werden kann. Dies ist beispielweise der Fall, wenn Sie Fenster in der Silvesternacht geöffnet lassen. Daher rät Kirchhoff vor der eigenen Feier zu kontrollieren, ob Fenster und Türen verschlossen sind und keine leicht entzündlichen Materialien beispielsweise auf Balkonen oder Terrassen gelagert werden.
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