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Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

Rauchwarnmelder können Leben retten! Aus diesem Grund besteht auch im Freistaat Bayern seit 2018 eine Rauchwarnmelderpflicht für alle Wohnungen. Dabei müssen Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Dies gilt sowohl bei vermietetem als auch für selbstgenutzten Wohnraum.

Die Pflicht zur Sicherung der Betriebsbereitschaft obliegt nach bayerischem Landesrecht dem Nutzer der Wohnung, das heißt den jeweiligen Bewohnern – den Mietern oder den selbstnutzenden Eigentümern. Damit sind grundsätzlich die Bewohner verpflichtet, mindestens einmal im Jahr zu prüfen, ob der Rauchwarnmelder funktioniert.