Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Mieterhöhung durch einen Sachverständigengutachten begründen – geht das?

Es stellt sich die Frage, ob Vermieter eine Mieterhöhung auch ohne einen Mietspiegel vornehmen können. Zum Beispiel indem ein Sachverständiger hinzugezogen wird.

Rahmenbedingungen/Voraussetzungen:

Nach § 558 BGB ist eine Erhöhung durch Vermieter unter Einhaltung von Voraussetzungen möglich. Es handelt sich dabei um eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei geltend folgende Rahmenbedingungen:

  • Die Mieterhöhung kann frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung verlangt und frühestens 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung wirksam werden.
  • Die Miete darf sich um nicht mehr als 20% in drei Jahren erhöhen. Die sogenannte Kappungsgrenze, wonach in „angespannten Wohnungsmärkten“ die Miete um nicht mehr als 15% in drei Jahren erhöht werden darf, gilt in Schleswig-Holstein derzeit nicht.
  • Eine Erhöhung ist nur bis zur sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete möglich. Dies bedeutet eine Erhöhung über das Durchschnittsniveau hinaus ist nicht möglich.
  • Für die Mieterhöhung ist eine vertragliche Regelung zwischen den Parteien erforderlich. Der Vermieter verlangt die Erhöhung und der Mieter müsste dieser zustimmen.

Begründung des Erhöhungsverlangens:

Damit Mieter prüfen können, ob das Erhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist, muss das Erhöhungsverlangen begründet werden. Vermieter können dies, indem das Erhöhungsverlangen auf ein Sachverständigengutachten gestützt wird. Die Industrie- und Handelskammern halten Listen mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor. Die Kosten für das Gutachten gehen zu Lasten des Vermieters.

Das Gutachten ist zu begründen und dem Erhöhungsverlangen beizufügen. Es reicht grundsätzlich aus, wenn der Sachverständige in einer für den Mieter verständlichen und nachvollziehbaren Weise erklärt hat, warum die neu verlangte Miete ortsüblich ist.

Höchstrichterlich ist entschieden, dass ein sogenanntes „Typengutachten“ bei einem Sachverständigengutachten ausreichend ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann also auch durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden, dass sich nicht unmittelbar auf die Wohnung des Mieters bezieht, sondern auf andere nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen. Die Begründungspflicht ist erfüllt, wenn der Sachverständige eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete trifft und die zu beurteilende Wohnung in das ortsübliche Preisgefüge eingeordnet. Eine Besichtigung der Wohnung oder einer Wohnung gleichen Typs durch den Sachverständigen ist nicht erforderlich.

Und dann?

Sollte der Mieter dies nicht selbst dem Erhöhungsverlangen zustimmen, kann durch ein gerichtliches Urteil die Zustimmung ersetzt werden, wenn der Vermieter einen Anspruch auf die Erhöhung hat.

Claudia Dickmann
Rechtsanwältin/Syndikusrechtsanwältin

Verwandte Blogartikel

Rechtsberatung Hauskauf
Rechtstipp

Bei einem Wasserschaden durch eine mangelhafte Wasserleitung ist der Mieter regelmäßig berechtigt, die Miete zu mindern, wenn die

KOSTENLOSE RECHTSBERATUNG IMMOBILIEN
Rechtstipp

Funktioniert etwas bei der Nutzung eines Mietobjektes nicht so, wie die Mieterseite es sich vorstellt, kommen Mieter häufig auf die Idee, die Miete zu

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Darf der Mieter ein abgemeldetes Auto auf einem Stellplatz des Mietobjektes parken?
Als Vermieter muss man es nicht dulden, wenn ein Mieter sein

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

§ 548 Abs. 1 BGB besagt: Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die

Straßenausbau SH
Rechtstipp

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bedarf es für eine bauliche Veränderung eines Beschlusses der Eigentümer. Wer ohne eine solche einfach

Prüfung von Bau- und Kaufverträgen
Rechtstipp

Eigentum verpflichtet. Das gilt insbesondere für die Eigentümer*innen von Baudenkmälern.

Dieser Blog—Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, was

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

In der Rechtsberatung gibt es gerade im Bereich von nachbarrechtlichen oder baurechtlichen Themenkomplexen Immer wieder Sachverhalte, bei denen es auf

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 20.07.2022 (Az. VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21) festgehalten, dass an die formellen

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Die Situation ist vielen bekannt: Ein Handwerker führt Arbeiten durch, es treten in der Folgezeit Probleme auf und der Kontakt zwischen Auftraggeber