Haus & Grund zum Gebäudemodernisierungsgesetz;
Was passiert mit dem schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetz?
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (sog. „Heizungsgesetz“) verabschiedet. Danach wird die bisherige 65 % Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch abgeschafft. Eigentümer dürfen beim Heizungstausch Anlagen einbauen, die mit Erdgas und Mineralöl betrieben werden. Allerdings muss zukünftig die sogenannte Biotreppe beachtet werden. Das heißt, ab 2029 müssen die Heizungsanlagen einen Anteil von mindestens 10 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent der Wärme aus Biokraftstoffen, wie Bio-Methan erzeugen.
Das kommentierte Alexander Blažek folgendermaßen:
„Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist grober Unfug. „Kaum verständlich, praxisfern und kostspielig“; die Kritik des Normenkontrollrates trifft hundertprozentig zu. Die angebliche Freiheit im Heizungskeller ist Augenwischerei. Angesichts der Explosion der Preise für fossile Energieträger wie Erdgas und Heizöl wäre jeder Eigentümer von Wohnimmobilien schlecht beraten, eine neue Gas- oder Ölheizung einzubauen. Das gilt umso mehr aufgrund der sogenannten „Biotreppe“. Das setzte voraus, das zukünftig genügend Bio-Gas vorhanden ist. Wenn das nicht der Fall sein sollte, würden auch hier die Preise und damit die Heizkosten explodieren.
Das Chaos, das die Bundesregierung verursacht hat, ist für Hausbesitzer und private Kleinvermieter schlimm. Wenn die Lage unklar ist, investiert man nicht. Das ist eine sehr schlechte Nachricht für den Klimaschutz, aber auch für Eigentümer, weil deren Immobilien auch eine wichtige Kapitalanlage sind.
Hier hat Schleswig-Holstein allerdings ein Leuchtturmprojekt mit bundesweitem Vorbildcharakter. Mit dem Förderprogramm Energieberatung können sich Eigentümer individuell, professionell, objektiv und unabhängig informieren, welcher Kurs der richtige ist, die Immobilie künftig wirtschaftlich zu beheizen. Förderanträge können ab sofort bei Haus & Grund Schleswig-Holstein gestellt werden.“
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit rund 75.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.
Kontakt:
Alexander Blažek
T: 0431 6636111