Direkt zum Inhalt

Ab 1. Juli: Vier Monate Zeit für Grundsteuererklärung

Am 1. Juli startet die Reform der Grundsteuer in eine neue Phase: Eigentümer müssen nun innerhalb von vier Monaten eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Darauf weist der Landesverband Haus & Grund Bayern hin.

„Der Staat gibt sich selbst sehr viel Zeit – in der Vorbereitung der Reform und nun auch während der Umsetzung. Die Zeit für die Abgabe der Erklärung ist dagegen reichlich knapp bemessen. Eigentümer sollten dafür mindestens bis zum Jahresende Zeit bekommen“, fordert Vorstand Dr. Ulrike Kirchhoff. Dies sei vor allem in jenen Ländern notwendig, in den die Eigentümer nicht individuell zur Erklärung aufgefordert werden.

Haus & Grund erinnert an die Zusage des alten Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers, dass es im Zuge der Reform nicht zu Mehreinnahmen des Staates kommen solle. „Wir werden die Entwicklung ganz genau im Blick haben“, betont Dr. Kirchhoff. Bereits jetzt stelle der Verband fest, dass Kommunen vor der Neuberechnung der Grundsteuer rasch noch ihre Hebesätze erhöhen, um ihre Einnahmen zu erhöhen. „Das darf keine Schule machen und muss unterbunden werden“, fordert sie.

Der weitere Fahrplan: Bis Ende 2023 sollen die Eigentümer für die meisten Fälle die Grundsteuerwertbescheide auf Basis der abgegebenen Erklärungen erhalten. Wichtig: Bei Unstimmigkeiten kann innerhalb eines Monats gegen diesen Wertbescheid Einspruch eingelegt werden. Im zweiten Halbjahr 2024 sollen die Messbetrags- und die Grundsteuerbescheide erstellt werden und die Kommunen legen die neuen Hebesätze fest. Ab dem 1. Januar 2025 darf nur noch auf Grundlage der neuen Bewertung Grundsteuer gefordert werden.