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Klimaschutz: Bundeswirtschaftsministerium legt Sofortprogramm für Gebäudesektor vor

Damit Deutschland die gesetzten Klimaziele, insbesondere die Minderung des Treibhausgasausstoßes gegenüber 1990 um 65 Prozent zu senken, zu erreichen, hat das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen ein Sofortprogramm vorgelegt, das verschiedene klimaschutzrelevante Maßnahmen für den Gebäudesektor vorsieht.

So sieht das Programm eine Novelle des noch jungen Gebäudeenergiegesetzes vor. Neue Heizungen sollen ab 01.01.2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Daneben soll eine Vorgabe des Koalitionsvertrages umgesetzt werden, wonach der Neubaustandard ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden soll. Mit diesen und anderen Maßnahmen wie der Weiterführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude soll der Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral werden.

Mit der Bundesförderung effiziente Wärmenetzte (BEW) soll der „Umbau des Systems der bisherigen netzgebundenen Wärmeversorgung“ vorangetrieben werden. Die Förderung setzt hierzu Anreize für die Umstellung von fossilen Wärmenetze auf erneuerbare Energien und für den Neubau mit mindestens 75-prozentiger Einspeisung aus erneuerbarer Wärme und Abwärme. Darüber hinaus sollen bestehende Heizsysteme „zeitnah“ optimiert werden.

Durch das vorgelegte Sofortprogramm sollen zwischen 2022 und 2030 Einsparungen beim Treibhausgasausstoß im Gebäudesektor von bis 161 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente möglich sein. Um die Klimaziele erreichen zu können sollten es nach bisherigen Berechnungen der Ministerien etwa 152 Millionen Tonnen sein.

 

Stand 28.07.2022