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Die neue Grundsteuer kommt!
Alle Immobilieneigentümer müssen jetzt handeln!
2022 wird die Grundsteuer für jedes Grundstück und jedes Haus neu bewertet. Das heiß: Jeder Immobilieneigentümer in Deutschland ist davon betroffen und muss im Laufe des Jahres 2022 selbstständig tätig werden
Warum jetzt eine Erklärung zur Grundsteuer?
Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Grundsteuer ab 2025 für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer muss deshalb ab 2025 auf Basis aktueller Informationen zur Immobilie gezahlt werden. Für die neue Steuerberechnung benötigen die Finanzämter wegen der vielen neu zu erfassenden Immobilien schon jetzt aktuelle Angaben zur Immobilie.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Alle Eigentümer einer Immobilie müssen aktiv werden. Das betrifft Eigentümer von:
- unbebauten Grundstücken
- Ein- und Zweifamilienhäusern
- Eigentumswohnungen (hier ist der Eigentümer selbst zuständig, nicht der WEG-Verwalter)
- Teileigentum
- Mietwohngrundstücken
- Geschäftsgrundstücken
- gemischt genutzten Grundstücken
- sonstigen bebauten Grundstücken
- sowie Erbbauberechtigte unter Mitwirkung des Eigentümers.
Wie kommt die Grundsteuerklärung zum Finanzamt?
5 Möglichkeiten:
1.vorhandene Registrierung in ELSTER nutzen (die z. B. für die Einkommensteuer schon existiert)
2.ELSTER-Registrierung eines nahen Angehörigen (z. B. Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Kinder, Nichten, Neffen, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister) für die Abgabe der Erklärung verwenden.
3.neue Registrierung bei ELSTER durchführen (Vorlauf für postalische Registrierungsunterlagen etwa 10 Tage)
4.Kauf einer Steuersoftwarelösung, die ELSTER unterstützt.
5.Härtefallantrag beim zuständigen Finanzamt mit Bitte um Papier-Formulare
Welche Fristen sind zu beachten?
Ab Juli 2022 bis zum 31.10.2022 ist die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben.
Was muss der Eigentümer tun?
Jeder Eigentümer muss eine elektronische Erklärung mit Angaben zu seiner Person und seinem Grundstück ausfüllen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln,das für sein Grundstück zuständig ist („Lagefinanzamt“). Im im Steuerportal MEIN ELSTER werden voraussichtlich in den nächsten Wochen bis spätestens Anfang Juli 2022 die entsprechenden Vordrucke rein elektronisch zur Verfügung stellen.
Welche Strafen drohen?
Die Erklärung über den Grundsteuerwert ist eine Steuererklärung. Wie für andere Steuererklärungen auch, wird das Finanzamt bei einer verspäteten Abgabe der Erklärung üblicherweise einen Verspätungszuschlag erheben.
Wir unterstützen Sie gerne! Rufen Sie uns an: 0431-66 36 110 oder schreiben Sie uns eine Mail: info@haus-und-grund-sh.de. |