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Thema des Monats - Februar 2026

Darf der Vermieter die Nebenkosten beliebig festlegen?

Schlüsselübergabe

Der Irrtum: Manche Vermieter glauben, sie könnten selbst entscheiden, wie hoch die Nebenkosten für die Wohnung sind und diese beliebig festsetzen.

Der Fall: Vermieter V vermietet seine Wohnung an Mieter M. Für Wasser, Heizung und Müll verlangt V pauschal 300 € monatlich, ohne zu erklären, wie dieser Betrag zustande kommt. M findet die Summe sehr hoch und fragt nach einer Aufstellung der Kosten. V meint, er könne einfach festlegen, wie viel die Nebenkosten betragen, weil er Eigentümer ist.

Rechtslage: Diese Annahme ist falsch. Nebenkosten müssen nach § 556 BGB entweder als Vorauszahlung oder als Pauschale vereinbart werden. Bei der Vorauszahlung zahlt der Mieter jeden Monat einen geschätzten Betrag. Am Ende des Abrechnungszeitraums muss der Vermieter eine detaillierte Abrechnung vorlegen, die zeigt, welche Kosten tatsächlich angefallen sind. Über- oder Unterzahlungen werden ausgeglichen. Bei der Pauschale zahlt der Mieter einen festen Betrag, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch ist. Das bedeutet, dass der Vermieter am Ende nicht abrechnen muss. Der Betrag muss aber angemessen sein und darf nicht willkürlich festgelegt werden. Der Vermieter darf also nicht irgendeine Zahl bestimmen – egal, ob Vorauszahlung oder Pauschale. Mieter haben ansonsten das Recht, die Nebenkosten zu prüfen und bei Fehlern oder zu hohen Forderungen zu beanstanden.