Rechtstipp
BGH: Kündigungssperre schlägt Eigenbedarf
Der BGH hat mit Urteil vom 21.01.2026 (Az. VIII ZR 247/24) entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung trotz tatsächlichen Bedarfs unwirksam sein kann.
Eine Familie hatte ein vermietetes Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum aufgeteilt und die Wohnungen auf eine Familien-GbR übertragen. Als die Tochter Wohnraum benötigte, kündigte die GbR einem Mieter wegen Eigenbedarfs. Der BGH erkannte den Eigenbedarf an, ließ die Kündigung aber an der zehnjährigen Kündigungssperre des § 577a BGB scheitern.
Entscheidend war, dass nach der Umwandlung erstmals Wohnungseigentum auf einen neuen Rechtsträger übertragen wurde. Auch eine reine Familien-GbR kann die gesetzliche Sperrfrist nicht umgehen.