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Haus & Grund zur Abschaffung des Heizungsgesetzes; Tschüss Heizungsgesetz! Und was nun?

Die Bundesregierung hat gestern angekündigt, das sogenannte „Heizungsgesetz“ abzuschaffen. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird dafür in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt. Des Weiteren sollen die Regelungen §§ 71 – 71 p und 72 des GEG gestrichen werden. Dort ist derzeit geregelt, welchen Anforderungen Heizungsanlagen erfüllen müssen. Bei einem Heizungstausch sind nach der bisherigen Regelung Eigentümer von Wohngebäuden grundsätzlich verpflichtet, dass die neue Heizungsanlage Wärme mit 65 Prozent erneuerbaren Energien erzeugt. Diese Regelung wäre für Eigentümer in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner zum 1. Juli 2026 wirksam geworden, weil diese Kommunen bis zu diesem Zeitpunkt ihre Wärmeplanung hätten abschließen müssen. Daraus hätte sich ergeben, ob sich Eigentümer von Immobilien an ein Wärmenetz anschließen können. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

„Tschüss Heizungsgesetz! Und was nun? Das fragen sich nach unserer Einschätzung viele Hausbesitzer, deren Heizungsanlage in den nächsten Jahren altersbedingt ausgetauscht werden muss. Zwar dürfen diese nach den neuen Regelungen frei wählen, wie sie ihre Immobilie beheizen. Allerdings ist die Frage offen, ob es schlau ist, jetzt wieder auf eine Gas- oder Ölheizung zu setzen. Wenn die Kosten für Öl und Gas über den CO² Preis weiter in die Höhe schnellen, könnte es unwirtschaftlich werden, damit weiter zu heizen. Unrealistisch ist, dass es in ausreichendem Maße Bio-Gas- oder Öl geben wird. Des Weiteren droht bei einer Gasheizung, dass die Stadtwerke das Gasnetz nicht weiter betreiben. Das keineswegs unrealistisch, wenn zu wenig Verbraucher Gas abnehmen, weil zunehmend Hausbesitzer auf eine Wärmepumpe setzen.

 Darüber hinaus gilt in Schleswig-Holstein das Energiewende- und Klimaschutzgesetz weiter. Nach § 16 dieses Gesetzes müssen Gebäudeeigentümer beim Heizungstausch 15 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. An dieser Regelung ist in dieser Legislaturperiode keine Änderung geplant.

Im echten Norden gibt es zum Schluss eine gute Nachricht für Hausbesitzer, Vermieter und Mieter: Mit dem Förderprogramm Energieberatung können sich Eigentümer von Wohngebäuden weiterhin informieren, was der richtige Kurs für die Immobilie ist, wirtschaftlich und klimaschonend zu heizen und wie die Immobilie sinnvoll energetisch modernisiert werden kann. Das Land fördert auch in diesem Jahr eine hochqualifizierte, objektive und individuelle Energieberatung mit bis zu 90 Prozent. Die geförderte Energieberatung kann weiterhin bei Haus & Grund beantragt werden (T: 0431 6006 6009, E: energieberatung@hausundgrund.sh). 

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 74.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.

Kontakt:
Alexander Blažek | T: 0431 6636111