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Auslegung einer Wohnflächenvereinbarung in einem Wohnraummietvertrag
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Bei der Auslegung, welche Flächen als Wohnflächen gelten, sei grundsätzlich auch eine individuelle Mietvertragsvereinbarung heranzuziehen.
Sie dürfe auch die Anrechnung von Kellerarealen mit unterdurchschnittlicher Beleuchtung vorsehen, die etwa nach der Wohnflächenverordnung unberücksichtigt bleiben würden. Solange keine Behörde die tatsächliche Wohnfläche durch Nutzungsverbote einschränke, bestehe kein Grund zur Minderung der Miete.