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Beitragsordnung ab 01.01.2026

des Haus & Grund Hagen und Umgebung e. V., Dahlenkampstr. 5, 58095 Hagen
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Die Beitragsordnung wird gemäß § 5 Absatz 1 Satz 5 der Vereinssatzung vom Vorstand bestimmt.
§ 2 Beitragspflicht
Der Verein Haus & Grund Hagen und Umgebung e.V. erhebt von jedem seiner Mitglieder einen kalenderjährlichen Mitgliedsbeitrag, der durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Mit Beschluss vom 08.10.2025 wurden die Jahresmitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2026 wie folgt festgesetzt:
a.
Gruppe I | = 65,00 € | selbstbewohnte Eigentumswohnung oder selbstgenutztes 1-Fam.-Haus |
Gruppe II | = 70,00 € | vermietete Eigentumswohnung, vermietetes 1-Fam.-Haus, 1-Fam.-Haus mit Einliegerwohnung |
Gruppe III | = 95,00 € | 1 Mehrfamilienhaus |
Gruppe IV | = 115,00 € | bis 3 Objekte (z.B. Eigentumswohnung, 1-Fam.-Haus oder Mehrfamilienhaus) |
Gruppe V | = 140,00 € | mehr als 3 Objekte (Eintritt bis 31.12.2025) |
Gruppe V | = 140,00 € | mehr als 3 Objekte € zzgl. 25,00 € pro Objekt (Eintritt ab 01.01.2026) |
b.
Erfolgt die Neuaufnahme eines Mitgliedes zwischen dem 01.10 und 31.10. des Kalenderjahres, verringert sich der Beitrag für das Eintrittsjahr für
Beitragsgruppe I | auf 17,00 € | (65,00 € : 12 x 3, aufgerundet) |
Beitragsgruppe II | auf 18,00 € | (70,00 € : 12 x 3, aufgerundet) |
Beitragsgruppe III | auf 24,00 € | (95,00 € : 12 x 3, aufgerundet) |
Beitragsgruppe IV | auf 29,00 € | (115,00 € : 12 x 3, aufgerundet) |
Beitragsgruppe V | auf 35,00 € | (140,00 € : 12 x 3) zzgl. 3/12 Objektzuschlag |
Beitragsgruppe VI | auf 35,00 € | (140,00 € : 12 x 3) zzgl. 3/12 Objektzuschlag |
c.
Erfolgt die Neuaufnahme eines Mitgliedes zwischen dem 01.11 und 30.11. des Kalenderjahres, verringert sich der Beitrag für das Eintrittsjahr für
Beitragsgruppe I | auf 11,00 € | (65,00 € : 12 x 2, aufgerundet) |
Beitragsgruppe II | auf 12,00 € | (70,00 € : 12 x 2, aufgerundet) |
Beitragsgruppe III | auf 16,00 € | (95,00 € : 12 x 2, aufgerundet) |
Beitragsgruppe IV | auf 20,00 € | (115,00 € : 12 x 2, aufgerundet) |
Beitragsgruppe V | auf 24,00 € | (140,00 € : 12 x 2, aufgerundet) zzgl. 2/12 Objektzuschlag) |
Beitragsgruppe VI | auf 24,00 € | (140,00 € : 12 x 2, aufgerundet) zzgl. 2/12 Objektzuschlag) |
d.
Erfolgt die Neuaufnahme eines Mitgliedes zwischen dem 01.12 und 31.12. des Kalenderjahres, ist nur die Aufnahmegebühr zu entrichten.
§ 3 Aufnahmegebühr
Bei Aufnahme in den Verein wird von dem Neumitglied eine Aufnahmegebühr erhoben. Diese beträgt 50,00 €.
§ 4 Regelung
a.
Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr.
b.
Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages oder einer Auftragsrechnung in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung, hierfür wird eine zusätzliche Mehraufwandsgebühr von EUR 5,00, in der ein späterer Zahlungszeitpunkt von einer Woche festgelegt wird. Erfolgt bis zum festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung. Für die zweite und weitere schriftliche Mahnungen wird eine zusätzliche Mehraufwandsgebühr von jeweils EUR 10,00 berechnet.
c.
Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
d.
Bei Aufnahme neuer Mitglieder soll der Einzug der Beiträge sowie Auftragsrechnungen im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens vereinbart werden. Von diesem Verfahren kann nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Mitgliedern, deren Beiträge nicht im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens eingezogen werden, sollen die durch andere Zahlungsweise entstehenden Mehrkosten zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag belastet werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung im Januar eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht, und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos ist die anfallende Rückverrechnungsgebühr vom Vereinsmitglied zu tragen. Rückverrechnungsgebühren werden zu Lasten des Mitgliedes verbucht. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
§ 6 Vereinskonto
Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist die Zahlung befreiend nur auf die folgenden Konten zulässig:
Sparkasse an Volme und Ruhr, IBAN DE28 4505 0001 0100 0107 33, BIC WELADE3HXXX
Märkische Bank eG, IBAN DE77 4506 0009 5058 6302, BIC PBNKDEFF
Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
§ 7 Veränderungen
Sollte sich der Status eines Mitgliedes verändern, so hat dieses Mitglied dies den Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle mitzuteilen.
§ 8 Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch den Vorstand. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis die Mitgliederversammlung die Beitragshöhe oder der Vorstand eine sonstige Änderung beschließt.