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HUG - Recht und Steuern

Nachbarrecht

"Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt."
(Friedrich Schiller, Wilhelm Tell, IV,3)

Besonders in dicht besiedelten Wohngebieten ist dies immer ein aktuelles Thema.

Bei den heutigen Grundstückspreisen sind viele Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke recht klein sind und grenzen an ebenso kleine Nachbargrundstücke. Wo Menschen eng zusammenleben, muss jeder Rücksicht nehmen, auch an der Gartengrenze. Folgerichtig sind die Nachbarrechtsbestimmungen fast ausschließlich vom Leitgedanken der Verständigung geprägt. Zur Anwendung dieser Bestimmungen kommt es jedoch nur dann, wenn sich die Nachbarn nicht ohnehin einvernehmlich über die Verhältnisse an der Grundstücksgrenze einigen. In jedem Fall ist es aber sinnvoll, dass die Grundstückseigentümer wissen, wie sie nach dem Gesetz bei der Gestaltung und Pflege ihres Gartens auf ihren Nachbarn Rücksicht nehmen müssen und welche Rücksichten sie von ihren Nachbarn verlangen können.

Wer freundschaftlich mit seinem Nachbarn zusammenleben möchte, sollte wissen, welche Nachbarrechte er genießt. 

Dabei und auch im Umgang mit den Behörden ist die  Haus & Grund-Rechtsberatung daher für Hauseigentümer von großem Vorteil.