
Kohlendioxid-Kostenaufteilungsgesetz
Zum 01.01.2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2 KostAufG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter, die in den Kosten der zur Versorgung mit Wärme und Warmwasser verbrauchten Brennstoffen oder in den Kosten für die Wärmelieferung oder Warmwasserlieferung enthalten sind (§ 2 Abs. 2).
Der Begriff „CO2-Steuer“ ist genauer betrachtet irreführend. Tatsächlich bildet das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die Grundlage für eine CO2-Bepreisung. Wer die von diesem Gesetz erfassten Brennstoffe in den Verkehr bringt, muss hierfür sogenannte Zertifikate erwerben. Die Beschaffungskosten für die Emissionsberechtigungen bilden dann die „CO2-Steuer“. Dies schlägt sich dann im Anwendungsbereich des CO2 KostAufG nieder.
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