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Bauschadenermittlung

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Bauen und Renovieren

Schadensdiagnose durch einen Sachverständigen

Bei unmittelbar erkennbaren Mängeln (ohne weitere Eingriffe in die Bausubstanz) erfasst der Sachverständige die Schäden in einem Bericht/Formblatt und leistet vor Ort Beratung hinsichtlich der zur Beseitigung von Schaden und Ursache notwendigen Schritte.

Bei nicht unmittelbar erkennbaren Mängeln (wenn bauliche Eingriffe erforderlich sind) werden die Verdachtsbereiche auf einem Formblatt erfasst.

Darüber hinaus erstellt der Sachverständige ein Konzept für den weiteren Untersuchungsbedarf zur Schadensdiagnose und den dafür erforderlichen Kostenrahmen.