Regeln für sorgenfreies Grillen

Mit den steigenden Temperaturen beginnt auch wieder die Grillsaison – und damit mancherorts der Ärger mit Nachbarn. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Eigentümer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Vermieter dürfen das Grillen auf dem Balkon per Mietvertrag untersagen, erklärt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Fehlt eine solche Regelung, hängt die Zulässigkeit vom Einzelfall ab. Dabei spielt unter anderem der Abstand zu Nachbarn und die Art des Grills eine Rolle. Elektrogrills gelten als weniger störend und werden vor Gericht meist als sozialverträglich bewertet. Nach aktueller Rechtsprechung ist gelegentliches Grillen im Sommer – etwa bis zu 20–25-mal pro Jahr und bis etwa 21 Uhr – in der Regel erlaubt. Werden jedoch andere durch Rauch und Gerüche regelmäßig beeinträchtigt, etwa an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen, kann das Grillvergnügen auch eingeschränkt oder untersagt werden.
Kirchhoff empfiehlt daher: Rücksichtnahme, klare Absprachen und der Griff zum Elektrogrill sorgen für entspannte Sommerabende – ganz ohne juristische Nachwirkungen.