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Mietshaus

Schleswig-holsteinische Wohnungswirtschaft zur Kappungsgrenzenverordnung; Bürokratie baut keine Wohnungen

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat heute eine Kappungsgrenzenverordnung beschlossen. Danach dürfen ab 1. Mai 2024 in 62 Gemeinden Schleswig-Holsteins mit angespanntem Wohnungsmarkt Bestandsmieten um 15 statt wie bisher maximal um 20 Prozent maximal erhöht werden.

Das kommentierten Andreas Breitner, Verbandsdirektor des Verbands Norddeutscher Wohnnungsunternehmen und Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

" Bürokratie baut keine Wohnungen. Daher hilft die Kappungsgrenzenverordnung nicht, den teilweise angespannten Wohnungsmarkt zu entspannen.

Das heutige Signal ist angesichts des darniederliegenden Wohnungsbaus vollkommen falsch und erfolgt ohne Not. Die   Bestandsmieten sind mit 2,0 Prozent (Oktober 2022 bis Oktober 2023) kaum gestiegen sind und haben laut statistischen Bundesamtes sogar preisdämpfend gewirkt.  

Offensichtlich fehlt der Landesregierung der Mut, die Grunderwerbsteuer zu senken. Das würde dem Wohnungsbau und damit auch dem Wohnungsmarkt helfen. Die Kappungsgrenzenverordnung kostet zwar nichts, bringt aber auch nichts. Sie baut keine einzige Wohnung und schafft keinen dringend benötigten Wohnraum.  

Die Landesregierung bestraft mit der Kappungsgrenzenverordnung die Vermieter, die jahrelang die Mieten aus sozialer Verantwortung nicht erhöht haben. Das ist nicht nur unfair, sondern wird sich nachteilig auf die Motivation dieser Vermieter auswirken, sich sozial zu engagieren. Die Kappungsgrenze ist politischer Aktionismus: Aufwendig, damit ärgerlich und wirkungslos.  

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 72.000 Mitglieder. Private Kleinvermietern gehören rund zwei Drittel aller Mietwohnungen.  

Kontakt:  

Alexander Blažek