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Rechtstipp

Wohngeld in der Eigentümergemeinschaft - Zahlung auf privates Konto in Ausnahmefällen zulässig

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In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist das Hausgeld in der Regel auf das offizielle Konto der Gemeinschaft zu überweisen. In besonderen Ausnahmefällen kann jedoch die Zahlung auf ein privates Konto – etwa das des Verwalters oder eines Miteigentümers – zulässig sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn andernfalls die Zahlungsfähigkeit der WEG gefährdet wäre, beispielsweise zur rechtzeitigen Begleichung dringender Verbindlichkeiten. Das hat das LG Köln klargestellt (Urteil vom 31.10.2024-29S27/24). Voraussetzung ist, dass die Notwendigkeit dieser Maßnahme belegt und im Sinne der Gemeinschaft transparent kommuniziert wird. Eine spätere ordnungsgemäße Abrechnung über das WEG-Konto muss sichergestellt bleiben.

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