Energetische Modernisierungen im Mietrecht
Universität Bielefeld sucht Vermieterinnen und Vermieter für Forschungsprojekt
Nicht erst seit der viel beachteten Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 2020 zur Anrechnung nicht fälliger Instandhaltungskosten bei Modernisierungsmaßnahmen (VIII ZR 82/19) wird im Mietrecht intensiv darüber diskutiert, wie die Vertragsparteien bei der Durchführung von energetischen Wohnungsmodernisierungen den aktuellen Zustand einzelner Gebäudebauteile zu berücksichtigen haben.
Die Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld hat im Rahmen des interdisziplinären Forschungsprojekts „Akzeptanz hoheitlicher Entscheidungen“ die Frage untersucht, wie Instandsetzungsanteile aktuell berücksichtigt werden. Dazu wird die Unterstützung von Vermieterinnen und Vermietern dringend benötigt. Der Fragebogen richtet sich gleichermaßen an Vermieterinnen und Vermieter, die seit 2018 energetische Modernisierungsmaßnahmen angekündigt und durchgeführt haben. Auch Mieterhaushalte sind gefragt. Die Erhebung der Daten erfolgt selbstverständlich anonymisiert und vertraulich. Die Ergebnisse des Projekts werden im Anschluss veröffentlicht und bei Interesse zur Verfügung gestellt.
Den Fragebogen finden Sie unter https://uni-bielefeld.de/umfrage-mietrecht.