Hinweis zur Umrüstung auf fernablesbare Messgeräte bis 31.12.2026
Damit alle Mitglieder gut vorbereitet sind, möchten wir frühzeitig auf eine wichtige gesetzliche Vorgabe aufmerksam machen: Bis 31. Dezember 2026 müssen alle bestehenden Messgeräte für Wärme und Wasser, die nicht fernablesbar sind, ausgetauscht oder entsprechend nachgerüstet werden.
Warum ist die Umrüstung notwendig?
Die gesetzliche Regelung dient dazu, eine transparente, verbrauchsnahe und regelmäßige Verbrauchsinformation zu ermöglichen. Fernablesbare Geräte erleichtern:
- die jährliche Abrechnung,
- die unterjährige Verbrauchsinformation,
- den Zugang zu modernen, digitalen Services,
- und reduzieren den Aufwand für Vor-Ort-Ablesungen.
Was bedeutet das für Sie?
- Die Umrüstung betrifft alle nicht fernablesbaren Zähler für Heizung und Warmwasser.
- Eigentümer sind verpflichtet, die Geräte rechtzeitig auszutauschen oder nachzurüsten.
- Wir empfehlen, sich frühzeitig mit dem eigenen Messdienstleister bzw. Installationsbetrieb in Verbindung zu setzen, um Engpässe kurz vor Fristende zu vermeiden.
Ankündigung der Umrüstung auf fernablesbare Messgeräte mit entstehenden Kosten ist wichtig!
- Als Vermieter sind Sie verpflichtet Ihre Mieter rechtzeitig über die Umrüstung der fernablesbaren Messgeräte zu informieren.
- Ankündigung der Umrüstung gilt als Modernisierung im Sinne des Mietrechts.
- Wenn die Kosten später über die Betriebskosten weitergegeben werden sollen, muss das vorab schriftlich an die Mieter erfolgen.
Eine gute Ankündigung enthält:
- Art der Maßnahme: Umrüstung auf fernablesbare Heizkosten- und Wasserzähler
- Grund: Gesetzliche Pflicht nach HKVO bis 31.12.2026
- Zeitpunkt der Durchführung
- Voraussichtliche Kosten
- Hinweis auf mögliche Umlage (z. B. Betriebskosten oder Modernisierungsumlage nach § 559 BGB)