Haus & Grund zur geplanten Änderung der Landesbauordnung
Kleine Änderung - große Wirkung
In Schleswig-Holstein soll der Um- und Ausbau bestehender Gebäude für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums deutlich erleichtert werden. Hierfür hat das Kabinett eine Änderung der Landesbauordnung auf den Weg gebracht, die als Formulierungshilfe dem Landtag zugeleitet wird. Kernstück der Formulierungshilfe ist eine zentrale Umbauvorschrift (§ 51a), mit der eine partielle Neuausrichtung der Landesbauordnung vollzogen und der Fokus vom Neubau hin zum ressourcenschonenden Umbau im Bestand verschoben werden soll. Der Regelungsvorschlag basiert auf einer von der Bauministerkonferenz beschlossenen Regelung und erweitert diese. Die Herausforderung beim Bauen im Bestand ist bislang, dass infolge der baulichen Änderung der baurechtliche Bestandschutz entfällt und an die neue Anlage unter Umständen höhere Anforderungen gestellt werden, als an das bestehende Gebäude. Die neue Umbauvorschrift soll hier Abhilfe schaffen und vor teuren Nachrüstpflichten schützen.
Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, kommentierte das folgendermaßen:
„Kleine Änderung, große Wirkung; so geht Bauturbo im echten Norden. Die geplante Änderung der Landesbauordnung ist ein echter „Gamechanger“. Der Dachgeschossausbau und die Gebäudeaufstockung werden wesentlich einfacher und vor allem kostengünstiger. Dabei steckt gerade in diesen Bauvorhaben ein riesiges, bislang viel zu wenig geschöpftes Potential, im Gebäudebestand neuen Wohnraum zu schaffen. Diese Maßnahmen der Nachverdichtung schaffen Wohnungen dort, wo sie in zentralen Lagen, wie zum Beispiel Gründerzeitvierteln, besonders nachgefragt sind. Ein weiterer Vorteil ist, dass keine neuen Flächen versiegelt werden müssen und vorhandene Infrastruktur optimal genutzt werden kann.
Eine Analyse in Hamburg hatte dort ein Potenzial von 70.000 Wohnungen durch Dachgeschossausbau und Gebäudeaufstockung ermittelt. Umgerechnet auf Kiel wären das über 7.000 neue Wohnungen.
Bislang sind Dachgeschossausbau und Gebäudeaufstockung an zu teuren Auflagen gescheitert. Beispielsweise war ein neues Treppenhaus notwendig, weil das vorhandene Holztreppenhaus nicht mehr aktuellen Anforderungen entsprach. Damit wäre der entstehende Wohnraum aber unverhältnismäßig teuer geworden. Auf die Nachrüstung von Aufzügen war schon bei einer vorherigen Novelle der Landesbauordnung verzichtet worden.
Der Vorteil an dieser Änderung ist abschließend, dass sie den Steuerzahler keinen Cent kostet.“
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit rund 75.000 Mitglieder. Private Kleinvermieter bieten rund zwei Drittel aller Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt an.
Kontakt:
Alexander Blažek
T: 0431 6636111