Direkt zum Inhalt

Haus & Grund begrüßt Versachlichung durch Bausenatorin – Miet-Meldestelle bleibt überflüssig

Vergau: „Gut, dass Senatorin Ünsal der Stimmungsmache gegen private Vermieter eine sachliche Einordnung entgegensetzt. Zusätzliche Behörden braucht Bremen deshalb aber noch lange nicht.“

Der Haus & Grund Landesverband Bremen e. V. begrüßt ausdrücklich die heutige Erklärung von Bausenatorin Özlem Ünsal zur Überprüfung vermeintlich überhöhter Mieten. Mit ihrem Hinweis auf den bereits seit Ende 2023 verfügbaren amtlichen Mietspiegelrechner und die bestehenden Beratungsangebote trägt die Senatorin dazu bei, die zuletzt durch die Mietwucher-App der Linken aufgeheizte Diskussion wieder auf eine sachliche und rechtlich fundierte Grundlage zu stellen. „Es ist erfreulich, dass die Bausenatorin hier für Sachlichkeit und eine sorgfältige rechtliche Prüfung wirbt. Genau das hat in der öffentlichen Kampagne der Linken bislang gefehlt. Wer den Eindruck erweckt, mit wenigen Klicks ließen sich private Vermieter als Rechtsbrecher entlarven, schürt Misstrauen und gefährdet das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern. Deshalb sind wir der Senatorin dankbar, dass sie dieser Form populistischer Stimmungsmache eine sachliche Einordnung entgegensetzt“, erklärt Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.

Bemerkenswert ist aus Sicht von Haus & Grund auch der unterschiedliche Umgang mit dem Thema innerhalb der Bremer Regierungskoalition. Während Die Linke mit ihrer parteieigenen Mietwucher-App öffentlichkeitswirksam auf vermeintliche Rechtsverstöße aufmerksam macht, verweist die SPD-Bausenatorin auf die bereits vorhandenen, fachlich fundierten Instrumente und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Einzelfallprüfung. „Hier werden durchaus unterschiedliche Vorstellungen davon sichtbar, wie verantwortungsvolle Wohnungspolitik aussehen sollte. Während Die Linke mit ihrer Kampagne in hetzerischer Art und Weise den Konflikt zwischen Mietern und Vermietern in den Vordergrund rückt, setzt die Senatorin auf den amtlichen Mietspiegel, professionelle Beratung und rechtsstaatliche Verfahren. Diese sachliche Herangehensweise ist ausdrücklich zu begrüßen“, so Vergau. Gerade private Vermieter, die häufig nur eine oder wenige Wohnungen vermieten und vielfach seit Jahrzehnten gute Beziehungen zu ihren Mietern pflegen, dürften nicht durch pauschale Verdächtigungen unter Generalverdacht gestellt werden.

Die positive Bewertung der Erklärung der Senatorin ändert allerdings nichts an der grundsätzlichen Ablehnung der geplanten behördlichen Miet-Meldestelle durch Haus & Grund Bremen. Im Gegenteil: Die heutige Mitteilung verdeutlicht nach Auffassung des Eigentümerverbandes gerade, dass die notwendigen Instrumente bereits vorhanden sind.

Mit dem qualifizierten Bremer Mietspiegel und dem dazugehörigen Online-Rechner steht seit fast drei Jahren eine anerkannte Grundlage zur Einordnung der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Verfügung. Mieter können sich zudem an den Mieterverein oder den Mieterschutzbund  wenden. Auch die zuständigen Behörden können bereits heute Hinweise auf Verstöße gegen das Wirtschaftsstrafgesetz prüfen. Bei einem Verdacht auf strafbaren Mietwucher kann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.

„Die Senatorin zählt selbst auf, welche Instrumente und Beratungsangebote Bremen bereits hat. Umso weniger erschließt sich, weshalb jetzt zusätzlich eine neue behördliche Miet-Meldestelle geschaffen werden soll. Die Rechtslage ist eindeutig, die Beratungsstellen sind vorhanden und die zuständigen Behörden können bereits heute tätig werden. Eine weitere staatliche Stelle schafft keine neuen Rechte, sondern zunächst einmal zusätzliche Bürokratie, Personalaufwand und Kosten“, kritisiert Vergau. Aus Sicht von Haus & Grund handelt es sich um eine unnötige Doppelstruktur, deren Mehrwert bislang nicht überzeugend dargelegt wurde.

„Es ist nicht Aufgabe des Staates, für jeden politischen Konflikt eine neue Behörde einzurichten. Wenn bestehende Zuständigkeiten nicht ausreichend bekannt sind, muss besser informiert werden. Wenn Verfahren verbessert werden können, müssen die vorhandenen Strukturen gestärkt werden. Dafür braucht es aber kein zusätzliches Amt. Eine neue Miet-Meldestelle wäre aus unserer Sicht vor allem eines: vermeidbare Steuerverschwendung.“

Haus & Grund Bremen betont erneut, dass tatsächliche Mietpreisüberhöhungen und strafbarer Mietwucher selbstverständlich verfolgt werden müssen. Dafür stehen mit der Mietpreisbremse, § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und § 291 Strafgesetzbuch bereits unterschiedliche rechtliche Instrumente zur Verfügung. Allerdings ist nicht jede Miete, die oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, automatisch rechtswidrig. Für eine Mietpreisüberhöhung oder strafbaren Mietwucher müssen weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dass diese Unterscheidung notwendig ist, macht auch die Senatorin deutlich, wenn sie darauf hinweist, dass das Ergebnis einer App lediglich einen Verdacht begründen kann, der anschließend rechtlich überprüft werden muss. „Genau darum geht es. Ein Verdacht ist noch kein Rechtsverstoß und ein Online-Rechner kein Gericht. Wer Mietern wirklich helfen möchte, muss ihnen eine rechtssichere Orientierung geben, statt sie durch vorschnelle Bewertungen gegen ihre Vermieter aufzubringen“, erklärt Vergau.

Haus & Grund Bremen empfiehlt deshalb beiden Seiten, bei Unsicherheiten über die zulässige Miethöhe zunächst fachkundigen Rat einzuholen. Mieter können sich an die bestehenden Mieterberatungsstellen wenden und den amtlichen Mietspiegelrechner nutzen. Vermieter finden bei den Rechtsberatungen von Haus & Grund in Bremen und Bremerhaven kompetente Unterstützung bei der Einordnung ihrer Miethöhe und bei mietrechtlichen Fragen. „Gerade bei langjährigen Mietverhältnissen sollte nicht vorschnell aus einer ungeprüften Berechnung ein Konflikt entstehen. Eine fachkundige Beratung kann Missverständnisse aufklären und unnötige Auseinandersetzungen vermeiden. Das gilt für beide Seiten gleichermaßen.“