Haus & Grund fordert Eigentümer besprühter Wände zur Strafanzeige und Zivilklage auf
Nachdem am Freitag, den 04.07.2025, ein Täter aufgrund eines Hinweises durch einen Mitarbeiter von Haus & Grund auf frischer Tat ertappt und festgenommen wurde, ruft der Eigentümerverband Geschädigte nunmehr öffentlich dazu auf, „Anzeige bei der Polizei zu erstatten, und ebenfalls eine Zivilklage in die Wege zu leiten. Wir werden unsere Mitglieder dabei unterstützen, zu ihrem Recht zu kommen“, so der Geschäftsführer des Haus & Grund Bremen e.V., Ingmar Vergau.
„Bei dem illegalen Besprühen der Wände von Häusern handelt es sich um eine Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB). Illegale Graffiti erfüllen den Tatbestand der Sachbeschädigung, da das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und vorübergehend verändert wird. Bei illegalen Graffiti handele es sich nicht um Kunst, sondern um Farbvandalismus. Die Strafen für Farbvandalismus können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren zur Folge haben. Die konkrete Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wie z.B. der Größe der Farbschmiererei, die Vorstrafen oder ob ggf. weitere Straftatbestände, wie Beleidigungen oder Volksverhetzungen vorliegen“, erläutert der Geschäftsführer.
Der Eigentümerverband Haus & Grund motiviert private Eigentümer dazu, in jedem Einzelfall eine Strafanzeige zu stellen: „Das haben wir heute, da wir in der vergangenen Nacht ein weiteres Mal Opfer einer Farbattacke geworden sind, wie auch bei den vorangegangenen Straftaten ebenfalls getan“, sagt Vergau. „Hilfreich für die Polizei sind hier natürlich Fotos und Videoaufnahmen von den Farbattacken und ggf. von den Tätern. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen werden den Tätern auch erhebliche zivilrechtliche Folgen drohen. So werden diese 30 Jahre lang Regressforderungen für die entstandenen Schäden ausgesetzt sein. Das kann auf die Dauer teuer werden und den Straftätern auch noch die Zukunft finanziell verbauen“, weiß der Jurist.
„Die Innenbehörde und die Polizei in Bremen verfolgen dankenswerter Weise konsequent alle angezeigten illegalen Graffitischmierereien“, sagt Vergau. „Haus & Grund engagiert sich im „Arbeitskreis gegen Farbvandalismus“. Farbvandalismus durch illegale Graffiti und Schmierereien sind nicht allein ein ästhetisches Ärgernis, die Sachbeschädigung bedeutet auch jährlich einen wirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe – sowohl für Privateigentümerinnen und Privateigentümer wie auch für die öffentliche Hand. Seit Sommer 2022 hat sich der Senat infolge einer erfolgreich bei der Bremischen Bürgerschaft eingereichten Petition der Eheleute Berthold – die durch Haus & Grund Bremen unterstützt wurde – zum Ziel genommen, die Bekämpfung und Vermeidung von Farbvandalismus in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken und ein ressortübergreifendes Aktionsprogramm gegen illegale Graffiti zu entwickeln. Der Senator für Inneres arbeitet derzeit ganz eng und intensiv mit dem „Arbeitskreis gegen Farbvandalismus“ an einem ganzheitlichen Konzept. Teile des Konzeptes hat der Innensenator am Donnerstag den 03. Juli auf einer Pressekonferenz in der Neustadt vorgestellt“, so Vergau.