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Die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze in Berlin tritt mit Ablauf des 10. Mai 2028 außer Kraft.
Die Mietpreisbremse gilt in Berlin bis zum 31. Dezember 2029. Sie wurde durch den Berliner Senat verlängert und betrifft alle Mietverträge, die seit dem 1. Juni 2015 abgeschlossen wurden.
Die "Berliner Zweckentfremdungsverordnung" läuft auf unbestimmte Zeit. Der Gesetzgeber ist jedoch verpflichtet zu prüfen, ob diese notwendig bleibt oder nicht.
Bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wird der Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter nach § 577a Abs. 2 BGB durch eine weitere Kündigungsschutzklausel-Verordnungen für weitere zehn Jahre bis zum 30.09.2033 verlängert.
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