Direkt zum Inhalt

Mietspiegel

Bild
Mietspiegel

Steigende Mieten in Beckum
Verhandlungen mit gutem Ergebnis

Mietpreisanstieg um 8,5 % in Beckum

Der neue Mietspiegel 2026 ist in der Geschäftsstelle Nordstraße 62 erhältlich. Ebenso kann er auf der Internetseite der Stadt Beckum unter www.stadt-beckum.de eingesehen werden.

Der Mietspiegel gilt für freifinanzierte Wohnungen im Gebiet der Stadt Beckum einschließlich der Stadtteile Neubeckum, Roland und Vellern und ist ab Oktober 2026 gültig. Er bietet eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten und wurde von der Stadtverwaltung und den Interessenvertreter(innen) gemeinsam erstellt und anerkannt. Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe, die Miethöhe eigenverantwortlich vereinbaren zu können. Für die Miethöhe ist die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich.

Kaltmieten (ohne Betriebskosten) je Quadratmeter und Monat
Baualtersklasse: Mietspanne einer Standardwohnung

  • bis 1970:               von 4,96 Euro bis 6,61 Euro - Mittelwert: 5,78 Euro
  • ab 1971 bis 1980: von 5,00 Euro bis 6,77 Euro - Mittelwert: 5,89 Euro
  • ab 1981 bis 1990: von 5,50 Euro bis 7,03 Euro - Mittelwert: 6,27 Euro
  • ab 1991 bis 2000: von 5,53 Euro bis 7,43 Euro - Mittelwert: 6,48 Euro
  • ab 2001 bis 2010: von 5,96 Euro bis 7,87 Euro - Mittelwert: 6,91 Euro
  • ab 2011 bis 2016: von 7,05 Euro bis 8,79 Euro - Mittelwert: 7,92 Euro
  • ab 2017:               ab 8,14 Euro

 

Geschäftszeiten:
Wir sind für Sie da

dienstags von 9.00 – 12.00 Uhr
donnerstags von 14.00 – 17.00 Uhr

mit wei­te­ren Be­ra­tungs­ter­mi­nen nach Ver­ein­ba­rung
mit te­le­fo­ni­scher Be­ra­tung an je­dem Werk­tag
mit täg­li­chem For­mu­lar­ver­sand
mit Rechts­an­walts­be­ra­tung nach Ter­min­ver­ga­be

Nordstr. 62, 59269 Beckum
Telefon: +49 2521 28665
 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.