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Unser Angebot

 

Die Anmeldung für eine telefonische Rechtsauskunft per Rückruf ist Dienstag und Donnerstag zwischen 14:00 - 17:00 Uhr möglich.

 

Beratung allgemein:

Dem Vereinszweck entsprechend leistet der Verein für seine Mitglieder primär Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Rechtsauskunft unterstützt Sie bei rechtlichen Fragestellungen Ihren Immobilienbesitz betreffend. Hiervon umfasst ist insbesondere die Beratung auf dem Gebiet des Miet- u. Pachtrechts, des Nachbarrechtes sowie im Bereich des Wohnungseigentums.

Eine Beratung auf anderen Rechtsgebieten, die nicht unmittelbar in Zusammenhang mit Ihrem Immobilienbesitz stehen, wie z.B. Familien- u. Erbrecht, Bußgeld- und Strafverfahren, auch Banken- und Kapitalmarktrecht (Finanzierungen) kann aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen.

Für eine telefonische Beratung kann in der Regel keine Haftung übernommen werden.

Wichtig erscheint der Hinweis, dass Sie die Beratung des Vereins rechtzeitig in Anspruch nehmen sollten, da hierdurch erfahrungsgemäß nicht wieder gutzumachende Fehler vermieden werden können.

Wir bitten auch davon abzusehen unaufgefordert Unterlagen (per Mail oder Fax usw.) zu übersenden. Wir teilen Ihnen bei Bedarf mit, welche Unterlagen benötigt werden.

Nach den Grundsätzen des RechtsberatungsG und den satzungsgemäßen Bestimmungen ist es dem Verein nur möglich, eine
außergerichtliche Vertretung und Beratung zu gewährleisten. Ist zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche eine gerichtliche Geltendmachung
notwendig oder werden Sie verklagt, so muss Ihre Vertretung ein unabhängiger Anwalt gegen übliche Gebühren nach der BRAGO
übernehmen. Bei der Auswahl eines Anwaltes ist Ihnen der Verein selbstverständlich behilflich.