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Achtung Dachlawinen

Was Eigentümer wissen müssen

Schnee auf einem Dach

Nach Schneefällen und einsetzendem Tauwetter steigt die Gefahr von abrutschenden Schneemassen auf Hausdächern. Diese sogenannten Dachlawinen können erhebliche Schäden verursachen. Grundsätzlich besteht für private Eigentümer zwar keine generelle Pflicht, aktive Schutzvorkehrungen zu treffen. Allerdings können örtliche Bauvorschriften etwa dazu verpflichten, Schneefanggitter oder Schneestopper zu installieren, so Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. 

Wird eine solche vorgeschriebene Maßnahme nicht umgesetzt, haftet der Eigentümer für daraus entstehende Schäden. Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Vorgabe kann eine Verkehrssicherungspflicht greifen, insbesondere in schneereichen Regionen oder an Gebäuden, an denen bereits mehrfach Dachlawinen abgegangen sind. In solchen Fällen sind Eigentümer gefordert, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, rät Kirchhoff, so lassen sich Schäden und Gefahren für Dritte minimieren. Außerdem sollten Eigentümer die örtlichen Vorschriften genau überprüfen.