Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Mieterhöhung durch einen Sachverständigengutachten begründen – geht das?

Es stellt sich die Frage, ob Vermieter eine Mieterhöhung auch ohne einen Mietspiegel vornehmen können. Zum Beispiel indem ein Sachverständiger hinzugezogen wird.

Rahmenbedingungen/Voraussetzungen:

Nach § 558 BGB ist eine Erhöhung durch Vermieter unter Einhaltung von Voraussetzungen möglich. Es handelt sich dabei um eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei geltend folgende Rahmenbedingungen:

  • Die Mieterhöhung kann frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung verlangt und frühestens 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung wirksam werden.
  • Die Miete darf sich um nicht mehr als 20% in drei Jahren erhöhen. Die sogenannte Kappungsgrenze, wonach in „angespannten Wohnungsmärkten“ die Miete um nicht mehr als 15% in drei Jahren erhöht werden darf, gilt in Schleswig-Holstein derzeit nicht.
  • Eine Erhöhung ist nur bis zur sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete möglich. Dies bedeutet eine Erhöhung über das Durchschnittsniveau hinaus ist nicht möglich.
  • Für die Mieterhöhung ist eine vertragliche Regelung zwischen den Parteien erforderlich. Der Vermieter verlangt die Erhöhung und der Mieter müsste dieser zustimmen.

Begründung des Erhöhungsverlangens:

Damit Mieter prüfen können, ob das Erhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist, muss das Erhöhungsverlangen begründet werden. Vermieter können dies, indem das Erhöhungsverlangen auf ein Sachverständigengutachten gestützt wird. Die Industrie- und Handelskammern halten Listen mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor. Die Kosten für das Gutachten gehen zu Lasten des Vermieters.

Das Gutachten ist zu begründen und dem Erhöhungsverlangen beizufügen. Es reicht grundsätzlich aus, wenn der Sachverständige in einer für den Mieter verständlichen und nachvollziehbaren Weise erklärt hat, warum die neu verlangte Miete ortsüblich ist.

Höchstrichterlich ist entschieden, dass ein sogenanntes „Typengutachten“ bei einem Sachverständigengutachten ausreichend ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann also auch durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden, dass sich nicht unmittelbar auf die Wohnung des Mieters bezieht, sondern auf andere nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen. Die Begründungspflicht ist erfüllt, wenn der Sachverständige eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete trifft und die zu beurteilende Wohnung in das ortsübliche Preisgefüge eingeordnet. Eine Besichtigung der Wohnung oder einer Wohnung gleichen Typs durch den Sachverständigen ist nicht erforderlich.

Und dann?

Sollte der Mieter dies nicht selbst dem Erhöhungsverlangen zustimmen, kann durch ein gerichtliches Urteil die Zustimmung ersetzt werden, wenn der Vermieter einen Anspruch auf die Erhöhung hat.

Claudia Dickmann
Rechtsanwältin/Syndikusrechtsanwältin

Verwandte Blogartikel

Geschäftsstellenbanner
Rechtstipp

Die letzte Eigentümerversammlung liegt schon einige Wochen oder Monate zurück und bis heute haben Sie noch kein Protokoll der Versammlung von der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

In der Rechtsberatung gibt es gerade im Bereich von nachbarrechtlichen oder baurechtlichen Themenkomplexen Immer wieder Sachverhalte, bei denen es auf

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 20.07.2022 (Az. VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21) festgehalten, dass an die formellen

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Die Situation ist vielen bekannt: Ein Handwerker führt Arbeiten durch, es treten in der Folgezeit Probleme auf und der Kontakt zwischen Auftraggeber

Klimageld
Rechtstipp

Erfolgt die Betriebskostenabrechnung entgegen § 12 der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) bezüglich der Versorgung mit Wärme oder

email
Rechtstipp

Im vorstehenden Fall hatte der BGH zu entscheiden, ob ein Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ein Recht darauf hat Einsicht in die der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Es gibt technische Standards, die ein Eigentümer einhalten muss. Viele Immobilien sind trotz der Pflicht noch nicht auf den Stand gebracht oder der

Kosten Vermieten
Rechtstipp

Grundsätzlich fallen die laufenden Nebenkosten in einem Mietverhältnis dem Vermieter zur Last. Anders ist dies nur, wenn im Mietvertrag wirksam

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

Der Baum zu hoch, das Laub zu viel, die Äste zu lang. Oftmals führen Unwissenheit oder Nachlässigkeit dazu, dass Hauseigentümer durch ihre

kostenlose Rechtsberatung immobilien
Rechtstipp

In einen Rechtsstreit ist man schneller verwickelt als man glaubt, auch ungewollt. Egal, ob als Vermieter, mit der Hausverwaltung oder mit den

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Immer wieder stellen Mieter im Treppenhaus des Mietobjekts Gegenstände ab. Neben dem Kinderwagen finden sich hier auch Rollator und Rollstuhl sowie

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen der Rechtsberatung kommt immer wieder die Frage auf, ob man als Bauherr einen Schadenersatzanspruch gegen das Bauamt bzw. dessen Träger

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Wer eine zum normalen Wohnen genutzte Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, muss beim zuständigen Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen

Mietverträge Wohnung
Rechtstipp

Als Miteigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten nicht die allgemeinen nachbarschaftsrechtlichen Vorschriften des

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ist bekannt, dass der Vermieter dem Mieter Einsicht gewähren muss in die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde