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Wissenswertes
Claudia Dickmann, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Ausschuss für Mietverträge

Wer macht eigentlich die Formularmietverträge, die Sie bei den Ortsvereinen oder dem Verlag in Kiel oder als Download im Internet zur weiteren Verwendung erwerben können?
 

Ausschuss für Mietverträge

Die Verbandsjuristen des Landesverbandes Haus und Grund Schleswig-Holstein haben eine Vielzahl von Aufgaben. Neben der Rechtsberatung der Mitglieder im persönlichen Gespräch vor Ort, am Telefon und per E-Mail, erfolgt ein regelmäßiger fachlicher Austausch im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Mietverträge. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus den Verbandsjuristen sowie weiteren Juristen aus anderen Ortsvereinen sowie aus verschiedenen Kanzleien in Schleswig-Holstein, die zu den Sitzungen des Ausschusses eingeladen werden. Die auswärtigen Juristen sind ebenfalls Mitglieder bei Haus und Grund Ortsvereinen und kennen die Situation des Vermieters aus der beruflichen Praxis.
 

Was macht der Ausschuss?

Im Rahmen der Ausschusstätigkeit werden die bestehenden Formularmietverträge auf dem aktuellen derzeitigen Stand von den beteiligten Ausschussmitgliedern gelesen. Alle Änderungen, die ein Mitglied für sinnvoll hält – sei es aufgrund neuer gerichtlicher Entscheidungen, neuer Gesetzgebung oder von redaktionellen Auffälligkeiten – können und sollen in der Sitzung des Ausschusses angesprochen werden.

Nach eingehender Erörterung wird über die mögliche Änderung des Vertragstextes abgestimmt und damit entschieden. Dabei stellen wir uns immer die Frage, ob die vorgeschlagene Änderung eine Verbesserung für die Nutzer des Vertragstextes darstellt und/oder ob sie in dem Vertrag ihren Niederschlag finden muss. Häufig wird lange um einzelne Formulierungen gerungen, die letztlich ausgewählt wird. Wenn feststeht, welche neuen Formulierungen aufgenommen werde sollen, werden diese von dem Verlag Layout-technisch abgesegnet. Erst dann werden neue Verträge gedruckt.

Zu beachten ist, dass nicht jede Sitzung des Ausschusses automatisch zu einer Änderung der Verträge führt. Unabhängig von dem Erscheinungsmonat des jeweiligen Vertrages finden die Sitzungen des Mietvertragsausschusses nach Möglichkeit halbjährlich statt. Der rege fachliche Austausch der Kolleginnen und Kollegen ist dabei besonders hilfreich und zielführend.

Durch die engagierte Mitarbeit unserer Kolleginnen und Kollegen versuchen wir zu gewährleisten, dass Sie stets auf Mietverträge zurückgreifen können, die die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen und weitestgehend rechtssicher sind. Zudem werden regionale Besonderheiten unseres Bundeslandes berücksichtigt und ebenfalls in die Verträge eingebracht.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gern an den Landesverband Haus & Grund Schleswig-Holstein, Ihren Ortsverein oder einen Rechtsberater. Wir helfen Ihnen gern!

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