Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp
Rechtsanwältin C. Dickmann

Erhalten Sie das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung rechtzeitig?

Erhalten Sie das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung rechtzeitig?
Die letzte Eigentümerversammlung liegt schon einige Wochen oder Monate zurück und bis heute haben Sie noch kein Protokoll der Versammlung von der Hausverwaltung erhalten? Da stellt sich Frage, ob das Protokoll nicht schon hätte bei Ihnen sein müssen.

Hintergrund
Die Hausverwaltung ist zuständig für das Einberufen der Eigentümerversammlung mindestens einmal im Jahr. Aufgrund der Corona-Pandemie sind in den letzten Jahren die Versammlungen häufig ausgefallen oder wurden verschoben. In diesem Jahr erfolgten die Versammlungen oft wieder im „normalen“ Rhythmus, wobei Protokolle der Versammlungen immer wieder erst nach vielen Monaten oder auch gar nicht von den Verwaltungen übermittelt wurden.

Frist
Eine gesetzliche Frist bis wann die Niederschrift/das Protokoll von der Hausverwaltung zu erfolgen hat, ergibt sich aus dem neu gefassten § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Darin heißt es ein Protokoll der in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist unverzüglich niederzulegen, also „ohne schuldhaftes Zögern“. Wann ist das?
Es ist davon auszugehen, dass das Protokoll bis spätestens drei Wochen nach der Eigentümerversammlung zu erstellen ist. Dadurch sollen die Eigentümer die Möglichkeit haben, innerhalb der Anfechtungsfrist für in der Versammlung getroffene Beschlüsse eine Prüfung der protokollierten Beschlüsse vorzunehmen. Nach dieser Prüfung könnten die Eigentümer dann entscheiden, ob überhaupt eine Anfechtung in Betracht kommt.

Versenden - ja oder nein
Um diese Prüfung vornehmen zu können, muss den Eigentümern das Protokoll zugänglich gemacht werden. Dabei stellt sich die Frage, ob eine Abschrift des Protokolls an die Eigentümer versandt werden muss.
In den Fällen, in denen eine Regelung in der Teilungserklärung enthalten, eine Vereinbarung im Verwaltervertrag getroffen oder in einem rechtskräftigen Beschluss geregelt worden ist, ist eine Verpflichtung zum Versenden gegeben. Ob sich ein solcher Anspruch aus „wiederholter Übung“ ergeben kann, müsste im Einzelfall geprüft werden.
Gibt es keine ausdrückliche Regelung, kann der einzelne Eigentümer darauf verwiesen werden, dass ihm das Recht zusteht, Einsicht in die Protokolle im Büro des Verwalters nehmen zu dürfen. Ein Anspruch auf eine Versendung besteht grundsätzlich nicht.

Fazit
Bevor Sie als Eigentümer überlegen rechtliche Schritte gegen den Verwalter einzulegen, weil Ihnen das Protokoll auch nach mehreren Wochen nicht zugegangen ist, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie einen Anspruch auf die Übersendung des Protokolls haben. Letztlich kommt es auf den konkreten Einzelfall an.
Benötigen Sie in diesem Zusammenhang Unterstützung, wenden Sie sich gern an Ihren Ortsverein oder die Rechtsberater des Landesverbandes.

Verwandte Blogartikel

Energie
Rechtstipp

Wenn man sich als junger Mensch den Traum seiner eigenen vier Wände erfüllt, ist die Vorfreude und Aufregung wohl gleichermaßen hoch. Häufig schwingt

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Rechtstipp

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt,“ wusste schon Friedrich Schiller. Daran hat sich auch

kostenlose Rechtsberatung immobilien
Rechtstipp

In der Rechtsberatung tauchte eine interessante Frage auf: muss eine Mietwohnung einen Abstell- oder Kellerraum haben? Bei der Beantwortung dieser

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Jahr erfolgte eine Novellierung des Wohnungseigentümergesetzes (WEG), welche eine Vielzahl an Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich

Mehrfamilienhaus
Rechtstipp

Immer wieder kommt in Wohnungseigentümergemeinschaften die Frage auf, ob Balkone dem Sondereigentum oder dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Kurz vor dem Jahreswechsel sind einige Vermieter noch damit beschäftigt die Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr zu erstellen oder sie

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Häufig werden wir in der Rechtsberatung gefragt, wie die weiteren juristischen Schritte aussehen können, wenn der Mieter die vertraglich vereinbarten

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Grundsätzlich ist ein Mietvertrag nicht formbedürftig und kann daher auch mündlich zwischen Vermieter und Mieter geschlossen werden. So lange sich das

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Häufig werde ich in der Beratung gefragt, welche schematischen Voraussetzung für die Prüfung eines Eigenbedarfs vorliegen müssten; welcher

Tür_Schloss_Recht
Rechtstipp

Viele Vermieter sind verunsichert, wenn Mieter teilweise schon Wochen vor Ende des Mietvertrages die Schlüssel einfach in den Briefkasten werfen oder

Mieterhöhung
Rechtstipp

In der Rechtsberatung taucht immer wieder die Frage auf, was der Vermieter gegenüber dem Mieter bei einer Mieterhöhung zu beachten hat. Neben den

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Regelmäßig kommt zum Thema der Kündigung die Rückfrage, was es mit den entsprechenden Widerspruchsrechten auf sich habe und wann man diese tatsächlich

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 08.07.2020 in zwei Verfahren (Az. VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) entschieden, dass ein Mieter, dem eine

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Mit Urteil vom 26. Juni 2020, Az. V ZR 173/19 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer

Mietrecht
Rechtstipp

Diese Frage wird mir regelmäßig in der Beratung gestellt, wenn es darum geht ob es notwendig ist, dass Reparaturen, Sanierungen, Modernisierungen und

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.