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Haus & Grund auf den Punkt.

Betriebskostenabrechnung

Mit dem Jahresende naht der Stichtag für die meisten Betriebskostenabrechnungen.
Innerhalb von zwölf Monaten nach Ende einer Abrechnungsperiode muss die Betriebskostenabrechnung im Falle vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen beim Mieter eingehen. So will es das Gesetz (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB).
 

Haus & Grund Rechtsanwalt Martin Rathsack erklärt im folgenden Video, auf was man formell bei der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung achten muss und welche Fehler es zu vermeiden gilt:

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