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Rechtssicher im Frühling: Pflichten rund um Haus und Garten

„Der Frühling ist die Zeit, in der die Seele wieder bunt denkt.“ – und genau jetzt ist auch der perfekte Moment, Haus und Garten einmal gründlich unter die Lupe zu nehmen.

Auch wenn der klassische Frühjahrsputz nicht mehr den Stellenwert von früher hat, lohnt sich für Eigentümer ein frischer Rundgang ums eigene Zuhause. Wasserleitungen, Dach und Mauerwerk freuen sich jetzt über besondere Aufmerksamkeit.

Nach Herbst und Winter zeigen sich oft kleine oder auch größere Spuren: wackelige Gehwegplatten, beschädigte Dachziegel oder feine Risse in der Fassade. Damit niemand zu Schaden kommt, sollten diese Stellen regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf repariert werden.

Auch Außentüren und Fenster – inklusive Rahmen, Rollläden und Führungsschienen – verdienen einen Frühlingscheck. Feuchtigkeit kann Holz verziehen, daher ist ein neuer Anstrich jetzt oft genau richtig. Und ein kurzer Blick in den Keller kann sich lohnen: Feuchtigkeitsflecken oder Schäden an der Dämmung können sonst schnell teuer werden.

Bevor das Gartenwasser wieder fließt, sollten alle Leitungen auf Frostschäden geprüft werden. Tropfende oder beschädigte Rohre gehören sofort repariert. Leitungen, die nicht am normalen Wasserkreislauf hängen, sollten gründlich durchgespült werden – so bleibt das Legionellenrisiko gering.

Wenn Unsicherheiten bestehen, ist professionelle Unterstützung immer eine gute Wahl. Bei rechtlichen Fragen rund um Ihre Immobilie steht Ihnen Ihr H&G Ortsverein als Eigentümer oder Vermieter gerne außergerichtlich zur Seite. Ergänzend können Sie bei der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG passende Rechtsschutzprodukte abschließen, um Ihren Versicherungsschutz zu komplettieren.

 

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