Direkt zum Inhalt
René Hobusch, Präsident Haus & Grund Sachsen e.V.

Milieuschutz: Keine Legalisierung rechtswidrigen Handelns der Kommunen

Haus & Grund Sachsen fordert keine weitere Verschärfung des kommunalen Vorkaufsrechts

Der Präsident von Haus & Grund Sachsen, René Hobusch (45), hat den Freistaat aufgefordert, einer
Verschärfung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten eine klare Absage zu erteilen.

„Die Ausübung des Vorkaufsrechtes in Milieuschutzgebieten, beispielsweise in Leipzig oder Berlin, erfolgte in
der Vergangenheit häufig nicht nur missbräuchlich“, so der aus Leipzig stammende Rechtsanwalt. „Den
Menschen wird zudem vorgegaukelt, Mieterinteressen zu schützen. Dabei ist der häufig behauptete
Automatismus von baulicher Aufwertung und Verdrängung empirisch nicht nachweisbar.“ Hobusch weiter:
„Dies hat noch im Sommer die alte Bundesregierung im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes eingestanden.
Sie selbst habe keine belastbaren Studien aufweisen können. Dagegen betreiben Kommunen mittels
Vorkaufsrechts missbräuchliche Bodenvorratspolitik zu Lasten privater Eigentümer, um politische
Versäumnisse bei der Mobilisierung von Bauland und häufig fehlender kommunaler Boden- und
Wohnungspolitik zu kaschieren“.

Der Präsident verweist aber auch auf die nachteiligen Folgen des Milieuschutzes beim Erreichen der Klimaziele:
„Während die Anforderungen an Klimaschutz und Energieeinsparungen im Gebäudebestand einerseits immer
höhergeschraubt werden, gilt in Milieuschutzgebieten dagegen faktisch ein Verbot, energetische Sanierungen
über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus durchzuführen. Der Konflikt zwischen Klimaschutzzielen und
preiswertem Wohnen wird so nicht aufgelöst.“

Am 09.11.2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht (Az. 4 C 1.20) die in Berlin übliche Praxis bei der Ausübung
des Vorkaufsrechtes in Milieuschutzgebieten als gesetzeswidrig erklärt. Dies hat bundesweite Auswirkungen,
auch auf die seit einiger Zeit in Leipzig gängige Praxis. Die Bauministerkonferenz der Länder hat daher im
November die neue Bundesregierung aufgefordert, durch eine Gesetzesänderung die bisher rechtswidrige
Praxis zu legalisieren. Haus & Grund Sachsen lehnt eine solche Regelung entschieden ab. Stattdessen soll die
Anwendung des städtebaulichen Instruments auf seinen Kern beschränkt werden.