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René Hobusch, Präsident Haus & Grund Sachsen e.V.

Grund­steu­er­wert­be­schei­de ge­nau prü­fen

Haus & Grund plant Musterklage gegen Grundsteuermodell

Im Freistaat Sachsen sind Eigentümern in den letzten Wochen erste Grundsteuerwertbescheide
zugegangen. Haus & Grund Sachsen empfiehlt, diese genau zu prüfen „und im Zweifel Einspruch
einzulegen, sollte der neue Bescheid gegenüber dem bisherigen Einheitswertbescheid deutlich höher
ausfallen oder unklar sein“, so René Hobusch, Präsident des sächsischen Verbandes.

Bereits im Vorfeld der auf Drängen des Verbands bis zum 31. Januar 2023 verlängerten Frist zur Abgabe
der Feststellungserklärung ist vielfach über die Richtigkeit der Bodenrichtwerte und der Miettabellen
diskutiert worden. „Leider lässt der Gesetzgeber andere Bodenwerte oder tatsächliche Mieten im
Erklärungsverfahren nicht zu. Eine isolierte Anfechtung der Werte ist auch nicht möglich. Unser
Verband strebt daher ein Musterverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an, um das

Bundesmodell in diesen Punkten zu Fall zu bringen. Um keine falsche steuerliche Erklärung abzugeben,
sollten Eigentümer daher zunächst die Werte aus den Grundsteuerportal übernehmen. Wir empfehlen
aber, im Anschluss Bescheide genau zu überprüfen und im Zweifel Einspruch einzulegen. Nur so sind
Bodenrichtwerte und Mietniveaus auch tatsächlich gerichtlich überprüfbar“, so der Rechtsanwalt.
Für das Musterverfahren sucht Haus & Grund nach geeigneten Fällen. Interessierte Eigentümer
können sich unter grundsteuer@hausundgrund-sachsen.de an den Verband wenden.