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Marius Mutke

Wann ist die Rückzahlung der Kaution fällig?

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Steuerj

Zwischen Vermieter V und Mieter M besteht ein Wohnraummietverhältnis. M zahlt die Miete nicht vollständig. Schließlich kündigt M die Wohnung. Als nach 5 Monaten keine Kautionsrückzahlung erfolgt, klagt der M auf Rückzahlung der Kaution. 

 

Das Landgericht München I gab dem Vermieter in seinem Beschluss vom 03.03.2026 (Az. 31 T 1172/26) recht. Es bestehe kein Anspruch auf Zahlung seitens des M. Der Anspruch auf Kautionsrückzahlung sei zu keinem Zeitpunkt fällig gewesen. Der Anspruch eines Mieters auf Kautionsrückzahlung werde erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, für die die Kaution hafte. Hier hätten noch die Ansprüche des V auf Zahlung der Miete durch M bestanden, zu deren Sicherung die Kaution erforderlich gewesen sei. Auch eine Aufforderung zur Kautionsrückzahlung sei vor der Klage nicht erfolgt, obwohl dies regelmäßig erforderlich sei.