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Versicherungsschutz

Die beliebteste Einbruchmethode ist nach der Polizeistatistik das Aufhebeln von Türen oder Fenstern. Mit einem Schraubenzieher und ein wenig Kraftaufwand verschaffen sich ungebetene Gäste im Nu Zutritt ins Haus oder in die Wohnung. Durch den Diebstahl von Wertgegenständen oder die Zerstörung von Mobiliar können hohe Schäden entstehen. Doch in vielen Fällen sind auch die Schäden, die durch das gewaltsame Eindringen ins Haus verursacht werden, beträchtlich. Hat man als Betroffener den ersten Schrecken überwunden und ist man wieder in der Lage, klare Gedanken zu fassen, stellt sich schnell die Frage nach dem Versicherungsschutz.

Mobiliar, Unterhaltungselektronik, Wertsachen, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter zählen zu den versicherten Sachen in der Hausratversicherung, unabhängig davon, ob sie gestohlen oder beim Einbruch beschädigt werden. Schäden an Türen und Fenstern sind allerdings grundsätzlich nicht mitversichert, weil sie Gebäudebestandteile darstellen. Inzwischen bieten viele Hausratversicherer an, Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch mitzuversichern. Bei älteren Verträgen ist das aber häufig nicht der Fall.

Und die Gebäudeversicherung? Diese deckt zunächst nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Elementarereignisse, wie z.B. Überschwemmung. Schäden durch Einbruchdiebstahl gehören nicht zum Basisschutz. Aber auch diese Schäden lassen sich heutzutage in die Gebäudeversicherung integrieren.

Damit der Vermieter auf Nummer sicher geht, ist ihm zu empfehlen, auf den Einschluss der Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch in seinen Gebäude-Versicherungsvertrag zu achten. Denn grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, Türen oder Fenster nach einem Einbruch auf seine Kosten wieder instandzusetzen. Er kann sich aber nicht darauf verlassen, dass der Mieter eine Hausratversicherung abgeschlossen hat. Und selbst wenn das der Fall ist, enthält sie vielleicht nicht Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch. Darüber hinaus ist der Vermieter bei einem eigenen Versicherungsschutz nicht vom Wohlwollen des Mieters abhängig, dass dieser beschädigte Fenster oder Türen auch seinem Hausratversicherer meldet.

Besser die Dinge selbst in die Hand nehmen, um nicht auf Andere angewiesen zu sein! Es ist schließlich ein beruhigendes Gefühl, wenn man vernünftig vorgesorgt hat!

Andreas Post, Bayerische Hausbesitzer-Versicherung