Leitartikel aus der Verbandszeitschrift "Das Hauseigentum"
Die Mietpreisbremse – ein Irrtum mit Folgen
Seit Jahren wird die Mietpreisbremse als Schutzschild gegen explodierende Wohnkosten gepriesen.
Doch wer genauer hinsieht, erkennt: Ihr Anspruch, Mieter vor überzogenen Mieten zu schützen, greift
an der falschen Stelle. Denn nicht die Mieten von Bestandswohnungen schießen in die Höhe –
problematisch sind vielmehr die Mieten bei Neubauten. Dort steigen die Preise auf ein Niveau, das für
Durchschnittsverdiener kaum noch bezahlbar ist.
Diese Schieflage hat gravierende Nebenwirkungen. Wer in den letzten Jahren dank Mietpreisbremse
eine günstige Wohnung im Bestand von vor 2014 bekommen hat, zieht nicht mehr um – selbst dann
nicht, wenn die Lebensumstände es nahelegen würden. Der Wechsel von einer großen Altbauwohnung
in eine kleinere Neubauwohnung lohnt sich schlicht nicht, weil letztere fast doppelt so teuer ist. Die
Ausweitung des Betrachtungszeitraumes beim Mietspiegel und die Kappungsgrenze tun ihr Übriges,
damit die Bestandsmieten auf einem sehr geringen Niveau bleiben. Damit wird die Mobilität auf dem
Wohnungsmarkt blockiert. Gleichzeitig beanspruchen Haushalte immer mehr Wohnfläche pro Kopf, weil
Anreize zum Verkleinern fehlen. Wenn dann doch mal eine Bestandswohnung neu vermietet wird,
können sich sich gerade die Haushalte mit gutem Einkommen größere Wohnungen leisten, als sie
bräuchten, weil die Mietpreisbremse die Mieten weiterhin niedrig hält. So verschärft die
Mietpreisbremse genau jene Wohnraumknappheit, die sie zu lindern vorgibt.
Das Bundesverfassungsgericht irrt also, wenn es ausführt "Die Begrenzung der zulässigen Miethöhe
bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten verfolgt legitime Ziele und ist zu
deren Erreichung geeignet und erforderlich", denn es übergeht damit die kontraproduktive Wirkung der
Mietpreisbremse. Diese ist inzwischen erneut in die Verlängerung gegangen ist und wird damit für 15
Jahre gelten. Im Strafrecht wäre das Lebenslänglich oder zumindest würde man nach dieser Zweit die
lebenslängliche Freiheitsstrafe überprüfen. Im Zivilrecht ist man anscheinend noch bei einer
temporären Maßnahme und nähert sich weiter dem Steuerrecht an, in dem die temporäre Sektsteuer
zur Finanzierung der Flotte im Kaiserreich noch heute existiert.
Die Politik dreht so fleißig weiter an den falschen Stellschrauben und wird auch nicht müde neue
unwirksame oder kontraproduktive Regelungen zu schaffen, statt auf weniger Bürokratie, realistische
Standards und mehr Mut zur baulichen Freiheit zu setzen. Auch wenn man diese Eingriffe mit schönen
Namen versieht und damit gut verkaufen kann, wenn die eingesetzten Instrumente nicht die
versprochene Wirkung zeigen, wird letztlich nur der Unmut steigen und damit gewinnt man keine
Wählerstimmen.
von Lars Eichert
Landesvorsitzender Haus & Grund Brandenburg