Leitartikel aus der Verbandszeitschrift "Das Hauseigentum"
Bauturbo ausgebremst?
Nun haben wir den „Bauturbo“. Die Gesetzesänderung, die den Wohnungsbau beschleunigen soll,
damit die fehlenden Wohnungen gebaut werden können. Die Städte und Kommunen haben damit die
Möglichkeit ohne langwierige Planungen Bauten schneller zu genehmigen. Und was machen die nun
daraus? Vielerorts kann man beobachten, dass die erste Reaktion der Verwaltungen darin bestand, wie
sie auch mit dieser Gesetzesänderung an ihren vorgelagerten Planungen festhalten können. Oder es
werden politische Ziele an die Baugenehmigung geknüpft.
In Potsdam soll beispielsweise die Genehmigung an die Errichtung von Mietpreis- und
Belegungsbindungen geknüpft werden. Das Problem derzeit ist jedoch, dass aufgrund der hohen
Baukosten, der hohen Grundstückskosten und der gestiegenen Zinsen der Wohnungsbau ohne
Förderung kaum möglich ist. Die Mittel für Förderungen von sozialen Wohnungsbau sind vom Land
nicht kräftig aufgestockt worden, nachdem sie anfangs sogar gänzlich in Frage standen. Das Ergebnis
wäre also, dass gar nicht gebaut werden wird. Die geforderte Preisbindung für bis zu 30 % der neu
gebauten Wohnungen muss also über die restlichen 70 % der Wohnungen getragen werden. Damit
wären dort Mieten notwendig, die auf dem Wohnungsmarkt nicht durchsetzbar sind. Im Ergebnis
werden also keine Wohnungen gebaut und der Bauturbo wurde durch die Verwaltung ausgebremst.
Funktionieren kann der Bauturbo nur, wenn die Städte und Kommunen diesen ohne zusätzliche
Auflagen nutzt. Natürlich darf man städtebauliche Ziele nicht aus dem Auge verlieren, aber der Turbo
soll ja gerade die vielen Beschränkungen abbauen, die wir uns in den vergangenen Jahren selber
auferlegt haben. Er soll Bauen wieder ermöglichen und nicht neue Regelungen befördern, mit denen
wir uns wieder neue Beschränkungen auferlegen. Für die günstigen Mieten, muss woanders angesetzt
werden. Bei den Kosten für das Bauen und die Grundstücke. Die Landesregierung hat den ersten
Schritt mit einer Änderung der Bauordnung in Arbeit. Diese Änderungen müssen zumindest in dem
bisher geplanten Umfang durch den Landtag beschlossen werden.
Besser wäre natürlich, wenn die Landtagsabgeordneten noch mehr Mut aufbringen würden als die Landesregierung und noch
weitergehende Vereinfachungen an die Landesbauordnung vornehmen. Die Städte und Kommunen
sollten sich von ihren zusätzlichen Auflagen trennen. Es wäre doch ein guter Start, wenn sie nicht auf
die Änderung der Landesbauordnung warten, sondern dem vorgreifen und zum Beispiel schon jetzt ihre
Stellpatzsatzungen abschaffen. Dann bremsen sie den Bauturbo nicht aus und schalten stattdessen
selber mal den Turbo ein.
von Lars Eichert
Landesvorsitzender Haus & Grund Brandenburg