Update zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Ein Überblick über den Referentenentwurf
Die Regierung hatte die Abschaffung des sogenannten „Heizungsgesetzes“ lange in Aussicht gestellt. Nachdem bereits im Februar ein Eckpunktepapier bekannt geworden war, liegt nun auch ein Referentenentwurf vor. Geregelt werden soll das „Heizungsgesetz“ nun im sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz. Insbesondere die 65% Grenze soll künftig entfallen. Stattdessen soll eine Biotreppe greifen. Gemäß dem geplanten § 43 GModG-E sollen neue Heizungsanlagen ab 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden.
Derzeit ist vorgesehen, dass, diese Anforderungen über entsprechende Wärmelieferungsverträge mit den Versorgern erfüllt werden können. Viel Verbesserung ist aber leider nicht zu erwarten, denn der Betrieb fossiler Heizungen wird mit der Zeit zur Kostenfalle.
Insbesondere die vorgesehene mietrechtliche Regelung im CO₂-Kostenaufteilungsgesetz wird für steigende Kosten bei Vermietern sorgen. Die Mehrkosten für klimafreundliche Brennstoffe bei einer Beimischung von bis zu 30 Prozent sollen hälftig zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Liegt der Anteil über dieser Grenze, sollen die Kosten sogar vollständig vom Vermieter getragen werden. Das stellt einen erheblichen Verstoß gegen das Verursacherprinzip dar. Der Verbrauch liegt allein in der Hand des Mieters. Dass dennoch eine Aufteilung bzw. gar eine komplette Kostentragungspflicht des Vermieters geplant ist, widerspricht jeder Logik.
Vorgesehen ist, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird.