Geplante Änderung des Bayerischen Wassergesetzes
Belastung für private Hauseigentümer
Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Wasserversorgung langfristig zu sichern und die Ressource Wasser verantwortungsvoll zu bewirtschaften.
Die geplanten Maßnahmen sind ehrgeizig. Überschwemmungsgebiete sollen künftig nicht nur für das 100-jährliche Hochwasser (HQ100), sondern auch für häufigere Extremwetterereignisse ausgewiesen werden, insbesondere in sturzflutgefährdeten Regionen. Gleichzeitig sollen Trinkwasserschutzgebiete ausgeweitet und natürliche Landschaften wie sogenannte „Schwammlandschaften“ wiederhergestellt werden, um mehr Wasser im Boden zu speichern und damit sowohl Hochwasser vorzubeugen als auch die Grundwasserreserven zu stärken. Künftig sollen außerdem alle Grundwasserentnahmen in öffentlichen, digitalen Wasserbüchern erfasst und für jeden nachvollziehbar dokumentiert werden. Ein besonders umstrittener Punkt ist die geplante Einführung eines Wasserentnahmeentgelts, häufig auch „Wassercent“ genannt. Die Staatsregierung will künftig 10 Cent pro Kubikmeter entnommenen Grundwassers erheben, wobei ein Freibetrag von 5.000 m3 pro Jahr gelten soll. Ausnahmen sind für die Feuerwehr, Gartenbrunnen, die Landwirtschaft, die Fischerei sowie für die Nutzung von Wasser zur Kühlung oder Energieerzeugung vorgesehen. Was auf den ersten Blick nach einer fairen Regelung klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als erhebliche Ungleichbehandlung. Denn der Freibetrag von 5.000 m3 kommt vor allem großen Nutzern wie Gewerbebetrieben zugute. Private Eigentümer, die deutlich weniger Wasser entnehmen, müssen dagegen schon bei kleineren Mengen voll bezahlen.
Damit verfolgt das neue Wassergesetz zwar das grundsätzlich begrüßenswerte Ziel, die Ressource Wasser in Bayern zu schützen, stellt aber gerade für private Eigentümer und kleinere Nutzer eine erhebliche Belastung dar.
Hier besteht Nachbesserungsbedarf, damit die Verantwortung für den Wasserschutz nicht einseitig auf den Schultern derjenigen lastet, die ohnehin nur vergleichsweise geringe Mengen verbrauchen.