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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Neue Richtlinien seit Januar 2023

Das Bundesbauministerium hat die Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet. Diese sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Änderungen im Überblick:

  • Nimmt der Eigentümer Eigenleistungen vor, können die entsprechenden Materialkosten gefördert werden. Hierzu muss ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Ausführung bestätigen. 
  • Worst Performing Buildings (WPB) sind die energetisch am wenigsten effizienten Gebäude. Hier wird der Sanierungsbonus von fünf auf zehn Prozent angehoben. Daneben erfolgt eine Ausweitung auf das Effizienzgebäude 70.
  • Antragsberechtigt sind nunmehr alle Investoren, nicht nur Eigentümer, Pächter und Mieter
  • Die Mitförderung von Stromversorgungsanlagen wird aufgehoben. Vorbereitende Maßnahmen werden im Rahmen der Sanierung weiter gefördert.
  • Energetische Sanierungen mit vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen (Serielle Sanierung) wird mit einem Bonus von 15 Prozent gefördert, sofern die Effizienzgebäude-Stufe 40 oder 55 erreicht wird.
  • Die Frist für die Einreichung der Bestätigung nach Durchführung bei der Bank wird auf 54 Monate nach Zusage verlängert. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesbauministeriums.