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Austauschpflicht für alte Bleileitungen

Fristen laufen ab

Wasserrohr

Seit 1973 werden in Deutschland keine Bleirohre mehr verbaut. In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber zudem die zulässige Bleikonzentration im Trinkwasser schrittweise reduziert. Bereits seit dem 1. Dezember 2013 gilt ein Grenzwert von maximal 0,010 mg/l. Dieser Wert ist so niedrig, dass er nicht eingehalten werden kann, sobald auch nur teilweise alte Bleirohre in der Trinkwasserinstallation vorhanden sind – ein Problem, das vor allem ältere Gebäude mit hohem Sanierungsbedarf betrifft.

Die durchschnittliche Lebensdauer von Trinkwasserrohren liegt bei etwa 50 Jahren. Wie viele Gebäude tatsächlich noch Bleileitungen enthalten, ist nicht genau bekannt. Klar ist jedoch, dass es noch rund 7.500 Hausanschlüsse aus Blei gibt – also die Leitungen von der öffentlichen Trinkwasserversorgung bis zum Gebäude. Nach §17 Abs. 1 TrinkwV sind die Wasserversorger verpflichtet, diese Anschlüsse auszutauschen.

Grundsätzlich müssen alle Bleileitungen bis spätestens 12. Januar 2026 ersetzt sein. In Ausnahmefällen können Gesundheitsämter die Frist jedoch bis maximal 12. Januar 2036 verlängern. Dies kann zum Beispiel dann gelten, wenn ältere Menschen in ihrem Eigenheim leben und eine komplette Sanierung für sie nicht zumutbar ist. Ein Austausch muss vollständig erfolgen; eine bloße Beschichtung der Bleirohre ist keine geeignete Sanierungsmaßnahme. Um die Beschichtung aufzubringen, müsste die Leitung zunächst von Korrosionsrückständen befreit werden, was die Bleiflächeneigenschaften verstärken kann. Ist die Beschichtung nicht vollständig oder platzt später ab, kann dies zu hohen Bleikonzentrationen im Trinkwasser führen. Arbeiten an häuslichen Trinkwasserinstallationen dürfen nur von eingetragenen SHK-Betrieben durchgeführt werden, die im Installateur-Verzeichnis des jeweiligen Wassernetzbetreibers gelistet sind.

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