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Jahreshauptversammlung vom 18.03.2024

Nach dem Geschäftsbericht, dem Kassenbericht und dem Bericht der Rechnungsprüfer
standen in diesem Jahr auch Neuwahlen zum Vorstand an. Nachdem der Vorsitzende
Norbert Stukenbröker als Vorsitzender bestätigt und Frau Renate Dalbke als stellvertretende
Kassenführerin gewählt wurde, konnte dieses Mal auch jüngere Vereinsmitglieder für den
Vorstand gewonnen werden. So wurde Herr Moritz Engelage als stellvertretender
Vorsitzender und Herr Tim Stukenbröker als Schriftführer des Vereins in den Vorstand
gewählt.


Mit Spannung erwartet wurde von den zahlreich erschienen Vereinsmitgliedern die Vorträge
der Geschäftsführerin des Landesverbandes Haus & Grund OWL Frau Daniela Niermann zu
dem Thema „Gebäudeenergiegesetz“ u. des Herrn Matthias Sasse, Geschäftsführer der
Stadtwerke Lemgo zu dem Thema „kommunale Wärmeplanung“. Gleichzeitig stellte sich
Herr Sasse als neuer Geschäftsführer der Stadtwerke Lemgo den Mitgliedern vor.
So sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass neu installierte Heizungen zukünftig
ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer
Abwärme bereitstellen müssen. Dieses gilt zunächst nur für Neubaugebiete. Es gibt keine
Pflicht zum Austausch funktionierender Heizungen mit Ausnahme des seit 2015
bestehenden Betriebsverbotes für 30 Jahre alte Standard-Öl- oder Gasheizkessel.
Spätestens 2044 müssen jedoch alle mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen
stillgelegt werden.


Bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung, die hier in Lemgo bis spätesten
30.06.2028 verbindlich wird, dürfen in bestehenden Gebäuden alle bisher erlaubten Heizung
weiterhin eingebaut werden. Allerdings müssen diese ab 2029 anteilig steigend mit
Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden.
Weiterhin müssen sich vor Einbau einer neuen Heizung, die mit festen, flüssigen oder
gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, die Eigentümer verpflichtend durch eine
fachkundige Person beraten lassen.


Nach Vorliegen eines kommunalen Wärmplans müssen Eigentümer die Anforderungen zur
Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung erfüllen.
Um ein Gebäude mit dem vorgeschriebenen Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien
zu beheizen, kommen verschiedene pauschale Erfüllungsoptionen infrage wie zum Beispiel
der Anschluss an ein neues oder bestehendes Wärmenetz, welches nach Aussage des
Herrn Sasse im Kerngebiet von Lemgo flächendeckend geplant ist, wobei der Ausbau aber
noch längere Zeit in Anspruch nimmt, so wie der Einbau einer Wärmepumpe oder einer
Hybridheizung.


Beim Heizungstausch gibt es ferner eine Übergangsfrist von höchstens 5 Jahren. Werden
Gasetagenheizungen oder Einzelöfen in Wohneigentümergemeinschaften getauscht, gibt es
für die Umstellung auf eine Zentralheizung 8 Jahre Zeit.
Eine Befreiung von diesen Pflichten gibt es wenn die Anforderungen durch andere als im
GEG vorgesehen Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden kann oder im Einzelfall
zu einer unbilligen Härte führen.


Die Bundesregierung sieht für die Durchführung dieser Maßnahmen auch Fördermittel vor.
Hinsichtlich weiterer Fragen können Sie sich an die Geschäftsstelle des Vereins Haus &
Grund Lemgo, in der Breiten Straße 29 zu den dortigen Öffnungszeiten wenden.

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Jahreshauptversammlung 2024
 

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