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NHZ SH

Klimaschutz per ordre de mufti Schuss in den Ofen!

Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat heute dem Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG) vorgelegt. Es soll unter anderem eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestandes eingeführt werden. Konkret wird vorgeschlagen, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 errichtet worden sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken sind.


Das kritisierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, in scharfem Ton:

„Klimaschutz per ordre de Mufti wird ein Schuss in den Ofen! Den Einbau erneuerbarer Energien beim Heizungsaustausch vorzuschreiben, ist für das Ziel des Klimaschutzes absolut kontraproduktiv. Die Eigentümer von Bestandsimmobilien werden die Erneuerung ihrer alten Heizungsanlage herauszögern, um dem gesetzlichen Zwang zu entgehen. So bleiben alte Heizungen mit hohem Energieverbrauch länger in Betrieb als notwendig.

Diese – an und für sich vollkommen logische – Schlussfolgerung hätte sich auch dem Umweltminister aufdrängen müssen. Dafür hätte der Blick nach Baden-Württemberg gereicht. Die damalige Umweltministerin (2005-11) Tanja Gönner (CDU) hatte eine vergleichbare Regelung durchgesetzt. Die Rate, alte Heizungen auszutauschen, sank daraufhin rapide ab.

Vollkommen unklar ist auch, wer die Umsetzung des Gesetzes kontrollieren soll; also, ob der Gebäudeeigentümer beim Austausch einer alten, vor 2009 errichteten, Heizungsanlage zusätzlich, mindestens 15 Prozent, des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien deckt. Die Bauämter sind jetzt schon unterbesetzt.

Einfache Rechnung: Wann lohnt sich die Umrüstung auf erneuerbare Energien und wann nicht?

Der Umweltminister scheint der Kohlenstoffdioxidabgabe nicht zu trauen, sondern setzt lieber auf bürokratischen Zwang. Jeder Gebäudeeigentümer kann sich anhand der CO2-Abgabe selbst ausrechnen, ob sich erneuerbare Energie perspektivisch lohnen. Nicht in jedem Fall ist es wirtschaftlich, erneuerbare Energien einzubauen. Das blendet Albrecht vollkommen aus. Solarthermie beispielsweise amortisiert sich im Gebäudebestand so gut wie nie.

Es ist auch zu befürchten, dass die Wohnkosten steigen; insbesondere, wenn der Einbau erneuerbarer Energien unwirtschaftlich ist. Modernisierungskosten müssen Mieter zu 8 Prozent pro Jahr mittragen.

Sehr enttäuschend ist das Verhalten von CDU und FDP, die dem grünen Umweltminister freie Hand lassen. Das Engagement der privaten Grundeigentümer im Klimapakt mit dem Innenministerium seit 2009 wird abgestraft. Der Klimapakt war gerade aufgrund der Freiwilligkeit erfolgreich. Die Jamaika-Koalition stellt mit dem EWKG die Fortsetzung dieses Bündnisses vollkommen unnötig in Frage.“


Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit rund 70.000 Mitglieder. 80 Prozent aller Wohnimmobilien gehören privaten Grundeigentümern.


Kontakt:
Alexander Blažek