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Haus & Grund zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Am 17. Dezember 2021 ist das aktuelle Energiewende-Klimaschutzgesetz (EWKG) in Kraft getreten. Ab dem 1. Juli 2022, das heißt in weniger als 1 Monat, sind Hausbesitzer beim Heizungstausch verpflichtet, mindestens 15 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken ( § 9 EWKG ). Nach § 9 Absatz 10 EWGK soll eine Rechtsverordnung erlassen werden, die diese Regelungen näher ausführt. Diese Regelung ist noch nicht in Kraft. Eine – sonst übliche – Verbändeanhörung hat bislang ebenso wenig stattgefunden.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

„Der bisherige Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht hat seine Hausaufgaben nicht gemacht, obwohl er dafür seit Dezember genug Zeit gehabt hätte. Hausbesitzer wissen ohne die Ausführungsbestimmungen nicht, woran sie sind. So gelingt die Energiewende nicht, wenn man die Betroffenen im Stich lässt.

Kein Mensch weiß, was eine „ Apeturfläche “ ist. Das wäre ein Fall für die Million-Euro Frage bei „ Wer wird Millionar? “ Dennoch schreibt das Gesetz wie selbstverständlich, dass bei der Nutzung von Solarthermie die sogenannte „ Apeturfläche “ eine gewisse Größe haben muss. Des Weiteren ist nicht klar, ob man die 15 Prozent erneuerbare Energien mit einem Kamin abdecken kann. Zwar ist in dem Gesetz von „ fester Biomasse “ die Rede; ob damit auch Brennholz gemeint ist, wird nicht deutlich. Die Liste der offenen Fragen ließe sich beliebig fortsetzen.

Derartige Details sind üblicherweise in einer Rechtsverordnung geregelt. Die Frage, warum diese nicht, wie sonst üblich, gleich mit dem Gesetz erlassen wurde, muss jetzt die kommissarische Energiewendeministerin Monika Heinold beantworten. Wie diese Verordnung in den verbleibenden 4 Wochen umgesetzt werden soll, bleibt ein Rätsel. Normalerweise werden derartige Verordnungen erst nach einer Anhörung von Fachleuten erlassen, die wissen, was Apeturflächen sind und ob Brennholz als feste Biomasse durchgeht. In der Kürze der verbliebenen Zeit ist eine seriöse Anhörung nicht mehr möglich. “

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 70.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.


Kontakt:
Alexander Blažek
T: 0431 6636111