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Haus & Grund zu höheren Freibeträgen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Der Schleswig-Holsteinische Landtag diskutiert heute über den Antrag der FDP-Fraktion, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer einsetzen soll. Hintergrund: Im Jahressteuergesetz hat der Bundestag am 2.12.2022 beschlossen, die steuerliche Bewertung von Immobilien zu verändern. Beim Schenken oder Vererben können dadurch höhere Steuern anfallen. Die seit 2009 unveränderten Freibeträge betragen für Kinder 400.000 €. Das Jahressteuergesetz muss noch den Bundesrat passieren.

 Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, kommentierte die Diskussion folgendermaßen:

„Geld für den Fiskus fehlt bei der Energiewende. Erben können den Euro nicht zweimal ausgeben. Entweder wird das geerbte Haus energetisch auf Vordermann gebracht oder die Erbschaftsteuer bezahlt.

Die Erfahrung zeigt, dass gerade beim Eigenheim der älteren Generation viel getan werden muss, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Energiewende weg von fossilen Brennstoffen zu schaffen. Dafür sind oftmals sechsstellige Beträge erforderlich. Wenn die erbenden Kinder dann noch Erbschaftssteuer zahlen müssten, können diese für den Klimawandel dringend notwendigen Investitionen nicht mehr gestemmt werden.

Die Lösung sind höhere Freibeträge für die Erben. Schon aufgrund der Inflation sind diese seit 2009 unveränderten Werte nicht mehr zeitgemäß.“

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 70.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien. 

Kontakt: 
Alexander Blažek 
T: 0431 6636111