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Wohnungspolitik

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Einbeziehung privater Eigentümer in die Stadtentwicklungspolitik


80,6 Prozent aller Wohnungen in Deutschland stehen im Eigentum privater Einzeleigentümer. Eine erfolgreiche Politik zur Entwicklung von Städten und Quartieren muss diese Eigentümergruppe von Anfang an einbeziehen.


Flächenentwicklung darf niemanden ausschließen


Bei der Entwicklung von Flächen der öffentlichen Hand müssen alle Marktteilnehmer – auch private Eigentümer oder lokale Investorengemeinschaften – gleiche Chancen auf diese Flächen haben. Bund, Länder und Kommunen müssen Bauland kleinteiliger veräußern und weiterentwickeln. Der dahinterstehende Planungsaufwand für kleinteiligere Quartiere ist bei weitem nicht so groß wie die städtebaulichen Missstände, die immer wieder in gleichförmigen Quartieren aus Investorenhand entstehen.


Innenentwicklung vor Außenentwicklung


Die vereinfachte Flächenausweisung im Außenbereich führt zu städtebaulichen Fehlentwicklungen. So wird vor allem dort gebaut, wo kein Wohnraum gebraucht wird. Durch das Ausweisen von Bauland in der Peripherie riskieren Städte und Gemeinden eine Verödung der Ortskerne und Zersiedlung ihrer Flächen. Eine Ausnahme kann nur in Ballungszentren gelten.


Schneller und günstiger bauen


Es muss wieder schneller und günstiger gebaut werden können, um den dringend notwendigen zusätzlichen Wohnraum zu gewinnen. Nachverdichtungen sowie die Nutzung von Baulücken und Brachflächen sind dafür geeignete Mittel. Ebenso sollte eine einheitliche Musterbauordnung angestrebt sowie die zahlreichen Baunormen und technischen Anforderungen reduziert und vereinfacht werden.

 

Keine Ausweitung der kommunalen Vorkaufsrechte

Haus & Grund Deutschland lehnt eine Erweiterung der kommunalen Vorkaufsrechte ab. Die Ausübung von Vorkaufsrechten dient nicht der zügigen Mobilisierung von Bauland. Wir begrüßen eine vorausschauende Baulandpolitik unserer Städte und Gemeinden. Dazu brauchen unsere Kommunen klare Ziele und eine transparente Baulandstrategie, um Planungssicherheit für alle Akteure sicherzustellen. Das kommunale Vorkaufsrecht ist allem voran ein Mittel zur Sicherung der Bauleitplanung. Es darf nur im engen Maße zur Steuerung der gemeindlichen Bodenpolitik eingesetzt werden.


Baukindergeld nur ein Baustein der Eigentumsförderung


Den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, ist das richtige Ziel. Das Baukindergeld kann jedoch nur ein Baustein sein, da es den förderungswürdigen Personenkreis zu eng fasst und an der falschen Stelle fördern soll: Auch Kinderlose haben ein förderungswürdiges Interesse an Wohneigentum als Altersvorsorge. Die Tilgung eines Baudarlehens ist derzeit nicht das größte Problem, sondern vor allem die hohen Erwerbsnebenkosten, die unmittelbar anfallen. Daher gilt es, die Praxis sogenannter Share Deals zu beenden und mit den Mehreinnahmen die Grunderwerbsteuer zu senken.


Gezielt sozialen Wohnraum fördern


Der Ausbau der sozialen Wohnraumförderung in entsprechenden Engpassregionen ist sinnvoll. Private Eigentümer – die vom aktuellen Bestand an Sozialwohnungen knapp 30 Prozent in ihrem Eigentum halten – müssen daran beteiligt werden. Die Verantwortung des Bundes für die soziale Wohnraumförderung darf nicht bei der Ausschüttung von Milliardenbeträgen enden. Vor allem dann nicht, wenn diese Gelder von den Bundesländern nicht ihrem Zweck entsprechend eingesetzt werden. Soziale Wohnraumförderung muss für private Eigentümer praktikabler und eine zweckentsprechende Verwendung sichergestellt werden.


Lärmschutz


Bestrebungen interessierter Kreise, den Messpunkt für die Feststellung von Lärmbelästigung durch Gewerbe- und Industrieanlagen in einem Wohngebäude von außen nach innen zu verlegen, widerspricht Haus & Grund vehement. Würde der Messpunkt in das Innere des Wohngebäudes verlegt, würde die Verantwortung für die Lärmminderung zumindest teilweise vom Verursacher auf denjenigen verlagert, der den Lärm ertragen muss. Diese Abkehr vom Verursacherprinzip müssten die Bewohner durch Maßnahmen des passiven Schallschutzes teuer bezahlen.